Mit dem Beschluss der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) am 20. Oktober 2021 unter dem Vorsitz von Bundesministerin Elisabeth Köstinger, Landesrat Johannes Tratter (Tirol) und Bgm. Michael Ludwig (Österr. Städtebund) ist das ÖREK 2030 veröffentlicht.
In den nächsten zehn Jahren müssen weichenstellende Entscheidungen getroffen und Maßnahmen gesetzt werden, um die vereinbarten Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Es ist eine wesentliche Aufgabe der Raumentwicklung und Raumordnung, dazu einen Beitrag zu leisten. Als gemeinsames Leitbild richtet sich das ÖREK 2030 an alle Mitglieder der ÖROK und bietet eine Orientierung für alle Akteur:innen der Raumentwicklung und Raumordnung Österreichs. Sie alle sind eingeladen, sich daran zu orientieren und an der Umsetzung mitzuwirken.
Neben der gedruckten Gesamtfassung gibt es eine kompakte, verdichtete Ausgabe – das ÖREK 2030 kompakt. Dieses enthält einen Überblick zum ÖREK 2030 und fokussiert insbesondere auf zehn für die Umsetzung bis 2030 prioritäre Themen.
Im ÖREK 2030 werden folgende übergeordnete Grundprinzipien formuliert: Die Raumentwicklung Österreichs muss klimaverträglich und nachhaltig, gemeinwohlorientiert und gerecht sein. Es gilt, mit räumlichen Ressourcen sparsam und schonend umzugehen, den sozialen und räumlichen Zusammenhalt zu stärken, unsere Wirtschaftsräume klimaverträglich und nachhaltig zu entwickeln sowie die vertikale und horizontale Governance weiterzuentwickeln.
Mit dem ÖREK 2030 wurden in einem 10-Punkte-Programm die inhaltlichen Prioritäten für das gemeinsame Handeln bis 2030 vereinbart:
Die Herausforderungen für eine erfolgreiche Gestaltung des Wandels sind für die Teilräume Österreichs sehr unterschiedlich. In der Umsetzung des ÖREK 2030 ist eine räumlich differenzierte Herangehensweise zu verfolgen und auf länder- und regionsspezifische Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.
Als gemeinsames Leitbild richtet sich das ÖREK 2030 an alle Mitglieder der ÖROK – und bietet eine Orientierung für alle Akteur:innen der Raumentwicklung und Raumordnung Österreichs. Sie alle sind eingeladen, sich daran zu orientieren und an der Umsetzung mitzuwirken.
Raumordnung und Raumplanung stimmen die Ansprüche und Interessen der Gesellschaft an unseren gemeinsamen Lebensraum ab. Diese Aufgaben werden von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden gemäß den jeweils verfassungsrechtlich definierten Zuständigkeiten wahrgenommen. Zur besseren Koordination wurde 1971 die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) als politisches Organ gegründet. Sie setzt sich aus den Mitgliedern der Bundesregierung, den Landeshauptleuten, den Präsident:innen von Städte- und Gemeindebund sowie (mit beratender Funktion) der Wirtschafts- und Sozialpartner zusammen.
Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Erstellung des Österreichischen Raumentwicklungskonzepts (ÖREK). Es wird etwa alle zehn Jahre überarbeitet und als freiwilliges und gemeinsames Übereinkommen von allen beteiligten ÖROK-Mitgliedern im Konsens erstellt und beschlossen.
Fragen der gesamtstaatlichen räumlichen und regionalen Entwicklung können nur gemeinsam gelöst werden. Die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Mitglieder „auf Augenhöhe“ bildet ein wesentliches Merkmal der Arbeit im der ÖROK.