Die Unterstützung für Direktzahlungen und Marktmaßnahmen, die ab 2023 ebenfalls Teil des nationalen Strategieplans sein werden, erfolgt hingegen wie gehabt vollständig aus dem EU-Budget und den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL).
Als Ziele werden insbesondere angesprochen:
Obwohl der ELER 2023–2027 nicht mehr Teil der EU-Dachverordnung (CPR) für EU-Fonds ist, besteht durch gemeinsame Zielsetzungen eine enge Verbindung mit dem ESF, dem EFRE und dem EMFAF. Sie alle tragen zur regionalen Entwicklung in Österreich bei!
EU-Mittel ELER 2021-2027 für Österreich: 4,1 Mrd. Euro
Verwaltungsbehörde: Bundesministerium für Land- und Fortswirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung II/2 – Koordination Ländliche Entwicklung und Fischereifonds
Mehr Informationen über den ELER in der EU:
https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/key-policies/common-agricultural-policy/rural-development_de
Weitere Infos zur Ländlichen Entwicklung und zum Nationalen Strategieplan in Österreich:
https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/gemeinsame-agrarpolitik-foerderungen.html
Fleischmarkt 1
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