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INTERREG ALPINE SPACE 2021-2027

Das Alpenraumprogramm ist ein transnationales europäisches Kooperationsprogramm, das alpenweit Projekte finanziert. Es bietet einen Rahmen, um Akteure aus verschiedenen Sektoren und unterschiedlichen politischen Ebenen aus sieben Alpenländern zusammenzubringen. Schlüsselakteure aus Wissenschaft und Verwaltung, aus Wirtschaft und Innovationssektoren sowie politische Entscheidungsträger arbeiten zusammen, um gemeinsame Lösungen für die Herausforderungen im Alpenraum zu entwickeln. Indem sie Erfahrungen und Fachwissen austauschen, möchten sie dazu beitragen, die Lebensqualität der Bevölkerung im Alpenraum zu verbessern.

In der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm Interreg Alpine Space fortgesetzt. Das Programmdokument 2021-2027 ist auf der Grundlage von Experten-Beiträgen und mehrmaliger Konsultationsprozesse von Stakeholdern und relevanten Partnern in einer rund zweijährigen Bearbeitung entstanden und wurde am 5. Mai 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt.

Aktuelles: Call for small-scale projects mit dem Schwerpunkt Governance in Priorität 4

Bis zum 27. Juni 2024 wurden 39 Projektanträge eingereicht. Diese werden derzeit vom Gemeinsamen Sekretariat evaluiert. Die Projektauswahl findet am 4. und 5. November 2024 statt.

Die offizielle Einreichung des Programm-Dokuments bei der Europäischen Kommission erfolgte im September 2021. Nach einer Überarbeitungsschleife erfolgte die Genehmigung durch die Europäische Kommission am 5. Mai 2022.

Der Kooperationsraum wurde im Vergleich zur Vorperiode erweitert und umfasst nun in Deutschland gesamt Bayern und Baden-Württemberg. 

Programmraum - © Interreg Alpine Space Programm 2021-2027, Illustration iService
Inhalte

Ziele, Prioritäten und Charakteristika des Programms

Finanzen

Informationen zu Programmbudget und Kofinanzierung

Management

Welche Stellen sind in das Programm involviert?

Umsetzung

Wie komme ich zu einem Projekt?

INTERREG ALPINE SPACE 2021-2027 | Programminhalte

Das neue Alpenraumprogramm 2021-2027 ist in einem rund zweijährigen partnerschaftlichen Prozess entstanden - auf der Grundlage von Beiträgen zahlreicher Experten und zahlreicher Konsultationen von Stakeholdern und relevanten Partnern. 

Das Programm wird entlang der folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele umgesetzt:

INTERREG ALPINE SPACE 2021-2027 | Finanzieller Rahmen

In der Periode 2021-2027 werden im Alpenraumprogramm insgesamt 107,05 Mio. EUR an EFRE-Mitteln zur Verfügung gestellt. Es gilt ein einheitlicher Kofinanzierungssatz von 75 % für Projektpartner aus den EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien. Partner aus Liechtenstein und der Schweiz haben einen eigenen nationalen Fördertopf für die Beteiligung an Projekten im Alpenraumprogramm.

In den Kooperationsprojekten können sowohl öffentliche als auch private Eigenmittel eingebracht werden.

Die indikative Zuteilung der Programm-Mittel sieht folgendermaßen aus:

 

INTERREG ALPINE SPACE 2021-2027 | Programm-Management

Die Projektinteressenten und –träger können auch in dieser Periode auf bewährte Ansprechpartner zurückgreifen. Die zentralen Programmfunktionen werden durch die bisher betrauten Stellen weitergeführt: Das Land Salzburg trägt als Verwaltungsbehörde die Gesamtverantwortung für das Programm. Auch im Technischen Sekretariat in Salzburg und bei den nationalen Kontaktpunkten in den Partnerstaaten stehen erfahrene und gut vernetzte Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung.

INTERREG ALPINE SPACE 2021-2027 | Programm-Umsetzung

Wie komme ich zu einem Projekt?

Projektanträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen (calls for project proposals) eingereicht werden. Dazu werden in den sogenannten "Terms of Reference" die Rahmenbedingungen für die Einreichung festgehalten. Im Rahmen des Alpenraumprogramms können in der Förderperiode 2021-2027 klassische Projekte und auch als neue Projektform Kleinprojekte eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Lead Partner in beiden Fällen eine öffentliche Einrichtung sein muss. Näheres zu den Kriterien zur Einstufung öffentlich ist im Programmhandbuch festgelegt. 

  • Anträge für Kleinprojekte (small-scale projects) können bis zu einem definierten Stichtag eingereicht werden und werden in einem einstufigen Verfahren ausgewählt. Die eingereichten Antragsformulare werden vom gemeinsamen Sekretariat bewertet. Die endgültige Genehmigung erfolgt durch den transnationalen Begleitausschuss.
  • Klassische Projekte (classic projects) werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. In der ersten Stufe reichen die Antragsteller eine Kurzfassung des Antragsformulars über das gemeinsame elektronische Monitoringsystem (JEMS) ein. Die Anträge werden durch das gemeinsame Sekretariat anhand festgelegter Selektionskriterien bewertet. Auf Basis dieser Bewertung wählt der Begleitausschuss die Projekte aus, die in die 2. Stufe geladen werden. Als zweiter Schritt muss das Projekt weiterentwicklet werden und der vollständige Projektantrag (Application Form) ausgearbeitet werden. Die eingereichten Antragsformulare werden wiederum vom gemeinsamen Sekretariat bewertet. Die endgültige Genehmigung erfolgt durch den transnationalen Begleitausschuss. Projektanträge für klassische Projekte können nur dann eingereicht werden, wenn ein Call offen ist. Sämtliche Dokumente dazu werden auf der Homepage des Alpenraumprogramms veröffentlicht.

Eckpunkte der Projekttypen

Kleinprojekte (Priorität 1-3)

  • Thematischer Bezug:
    Alle spezifischen Ziele in den Prioritäten 1 bis 4
  • Projektbudget (gesamt): 250.000 bis 750.000 Euro (Empfehlung pro Partner 80.000 € EFRE)
  • Kofinanzierungsrate: bis zu 75 %
  • Projektlaufzeit: 12 bis 18 Monate
  • Partneranzahl: 3 bis 6 Partner aus mindestens 3 Ländern
  • 1-stufiges Verfahren

Klassische Projekte

  • Thematischer Bezug:
    Alle spezifischen Ziele in den Prioritäten 1 bis 3
  • Projektbudget (gesamt): 1 bis 3 Millionen Euro
  • Kofinanzierungsrate: bis zu 75 %
  • Projektlaufzeit: 24 bis 36 Monate
  • Partneranzahl: 7 bis 12 Partner aus mindestens 4 Ländern
  • 2-stufiges Verfahren

Kleinprojekte bieten neue Perspektiven für die Zusammenarbeit und Entwicklung von Projekten: Ziel der Kleinprojekte ist es neue Zielgruppen zu erreichen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, in einem transnationalen Kooperationsprojekt Erfahrungen zu sammeln und Synergien zu nutzen. Kleinprojekte ermöglichen es Wissen zu innovativen Themen zu vermitteln, zum Beispiel durch Analyse, Experimenten oder auch Feldforschung zu einem neuen Thema (setting the scene), oder auch bestehendes Wissen in andere Gebiete weiterzutragen (roll-out). Mit diesem Ansatz zu Kooperation ermöglicht es das Programm flexibel und rasch auf unerwartete Herausforderungen oder auf neu aufkommende Trends zu reagieren. 

Beachten Sie bitte, dass die oben angeführte Information das genaue Studium der Programmdokumente nicht ersetzen kann! Im Rahmen einer Projekteinreichung empfiehlt es sich daher dringend neben den Terms of Reference auch das Programmdokument selbst genau zu studieren. Wichtige Details zu den Programmregeln bei der Einreichung und auch für die Projektumsetzung finden Sie im Programme-Manual. Dieses wurde für den 2. Stichtag für Kleinprojekte im Oktober aktualisiert und enthält die wesentlichen Punkte zur Projekteinreichung.

Projektumsetzung

In Kürze folgen genauere Information zur Umsetzung eines Projektes.

Nationale Anforderungen für Österreichische Projektträger:innen

Im Zuge der Evaluierung der Projektanträge ist auch die österreichische Kontaktstelle - der National Contact Point (NCP) eingebunden. Die nationalen Evaluierungstätigkeiten des National Contact Points (NCP) dienen vor allem dazu, die Angaben im Antragsformular zu verifizieren. Aus diesem Grund werden von Lead Partnern und Projektpartnern weitere Informationen und Dokumente benötigt. Die Fristen werden für jedes Projekteinreichverfahren rechtzeitig kommuniziert. Die jeweilige Frist für die Übermittlung der Unterlagen ist abhängig vom Projekttyp und auch von der Rolle im Projekt. Weiter unten sind dazu nähere Informationen zu finden.

Jedem österreichischen Lead Partner wird dringend empfohlen, vor Einreichung des Antragsformulars die österreichische Kontaktstelle (NCP) zu konsultieren, um die Einreichung eines qualitativ hochwertigen Projektantrags sicherzustellen.

Übersicht zu den Anforderungen je nach Projekttyp

 

Klassische Projekte - Stufe 1

Lead Partner

Die österreichischen Lead Partner werden nach Ende der Einreichfrist in Stufe 1 vom NCP per E-Mail kontaktiert. Mittels eines Formulars („LP Formular AF step 1“) wird um Rückmeldung zur Rechtsfähigkeit und den Fähigkeiten zur Übernahme der Lead Partner Rolle ersucht. Nähere Informationen dazu sind im Formular sowie im Begleitbrief angeführt.  

Projektpartner

Für österreichische Projektpartner sind in der ersten Stufe des Antragsverfahrens keine weiteren nationalen Anforderungen festgelegt. Die österreichischen Projektpartner können jedoch nach der Einreichung vom NCP kontaktiert werden, um die Beteiligung am Projekt sowie ihre Kapazitäten zur Erfüllung ihrer geplanten Rolle im Projekt zu bestätigen.

Klassische Projekte - Stufe 2

Lead Partner und Projektpartner

Alle österreichischen Projektbeteiligten (Lead Partner und Projektpartner) erhalten vom NCP per E-Mail das „Partnerformular“ mit Hilfe dessen die Rückmeldung zur Rechtsfähigkeit und zur Erfüllung der vorgesehenen Rolle im Projekt verifiziert wird. Nähere Informationen dazu sind im Formular sowie im Begleitbrief angeführt.  

Die Abgabefrist wird zu Beginn der Stufe 2 des Antragsverfahrens kommuniziert.
Bei offenen Fragen kann sich der NCP an den jeweiligen Partner wenden und um weitere Informationen ersuchen.  

Kleinprojekte

Lead Partner und Projektpartner

Jedem österreichischen Lead Partner wird dringend empfohlen, vor Einreichung des Antragsformulars die österreichische Kontaktstelle (NCP) zu konsultieren, um die Einreichung eines qualitativ hochwertigen Projektantrags sicherzustellen und den rechtlichen Status der federführenden Partnerinstitution (Lead partner) im Vorfeld zu besprechen.

Das Formblatt zum Call wird vorab online auf dieser Homepage zum Download zur Verfügung gestellt. Alle österreichischen Projektbeteiligten (Lead Partner und Projektpartner) erhalten nach Einreichfrist vom NCP nochmals per E-Mail das „Partnerformular“ mit Hilfe dessen die Rückmeldung zur Rechtsfähigkeit und zur Erfüllung der vorgesehenen Rolle im Projekt verifiziert wird. Nähere Informationen dazu sind im Formular sowie im Begleitbrief angeführt.

Bei offenen Fragen kann sich der NCP an den jeweiligen Partner wenden und um weitere Informationen ersuchen.  

Weitere wichtige Aspekte für die Projekteinreichung

Nationale Kofinanzierung

Kosten, die im Rahmen eines genehmigten Projekts anfallen und den Programm-Förderfähigkeitsregeln entsprechen, können für österreichische Projektpartner bis zu einer Rate von 75 % mit Mitteln aus dem EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) kofinanziert werden. Die restlichen 25 % sind aus nationalen Quellen aufzubringen. Das Alpenraumprogramm wendet das Gesamtkostenprinzip an, das heißt, dass diese nationale Kofinanzierung aus öffentlichen oder privaten Mitteln stammen kann. Das Einbringen eigener Mittel in Form von getätigten Personalausgaben ist möglich. Es gibt in Österreich keinen gemeinsamen Förderansatz für den nationalen Finanzierungsanteil, somit muss sich jeder Projektpartner selbst rechtzeitig um die nationale Kofinanzierung kümmern.

Prinzip der Vorfinanzierung

Es gilt das Prinzip der Vorfinanzierung. Das heißt die Auszahlung der kofinanzierten Mittel beruht auf tatsächlich entstandenen Kosten, die durch eine Prüfstelle zertifiziert werden müssen (siehe unten). Vom Zeitpunkt der Ausgabe bis zum Eintreffen der Förderung (bis zu 75% der Ausgabe) beim Projektpartner (im Wege des Lead Partners) kann mitunter bis zu einem Jahr verstreichen! Daher ist eine Teilnahme nur bei einer ausreichenden finanziellen Kapazität hinsichtlich des Projektbudgets empfehlenswert.

Information zu anfallenden Prüfkosten

Alle Kosten, die von transnationalen Projekten zur Kofinanzierung eingereicht werden, müssen von unabhängigen Stellen geprüft werden. Jeder Projektpartner benötigt daher eine Prüfstelle, die auf Basis festgelegter Kriterien verpflichtend zugewiesen wird und mittels vorgegebenem flc-Vertrag beauftragt werden muss. Die anfallenden Prüfkosten sind durch den Begünstigten zu tragen und sind je nach Prüfstelle unterschiedlich. Die Kosten sind in der Kostenkategorie „External expertise and service costs“ zu budgetieren. Nur wenn die Kosten im genehmigten Förderbudget enthalten sind, sind sie förderfähig. Die Zuweisung der Prüfstelle erfolgt durch die beim BML, Abt. III/6 eingerichtete koordinierende Prüfstelle nach der Genehmigung eines Projektes durch den Programmbegleitausschuss. Mehr Information zum nationalen Prüfsystem finden sie hier

Ansprechpartnerin:

DIin Martina BACH
Tel.: +43 (1) 53 53 444 - 22
E-mail: bach(at)oerok.gv.at

letzte Aktualisierung: 6. März 2023