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ESF

Der ESF wird zur Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen wie etwa der Erhöhung der Beschäftigungsquote, der Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und einer stärkeren Integration auf dem Arbeitsplatz in den Mitgliedsstaaten und ihren Regionen herangezogen.

Die nationale Verwaltungsbehörde des ESF: BM für Arbeit und Wirtschaft, III/VI/9