In der Förderperiode 2021-2027 wird die interregionale Kooperation zwischen den Regionen aus ganz Europa fortgesetzt. Auch im neuen Interreg Europe Programm steht das gemeinsame Lernen im Vordergrund, um regionale Entwicklungspolitiken (inkl. der Strukturfonds-Programme für "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum") in ihrer Umsetzung zu verbessern und auf diese Weise die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu stärken. Dieses Programmziel soll durch den Austausch von Erfahrungen und innovativen Ansätzen unter den beteiligten regionalen Policy-Akteuren sowie durch gemeinsames Capacity Building erzielt werden. Dabei sollen Good Practices identifiziert und in die eigenen Politiken transferiert werden. Interreg Europe ist daher ein Förderprogramm für den Kapazitätsaufbau von politikverantwortlichen Stellen in den europäischen Regionen. Hauptzielgruppe von Interreg Europe sind insofern öffentliche Behörden und Entscheidungsträger, welche die Entwicklungspolitiken in den Regionen Europas gestalten und umsetzen.
Um das Gesamtprogrammziel zu erreichen setzt das Programm Interreg Europe auf zwei komplementäre Maßnahmen, welche auf den Ansatz der Programmperiode 2014-2020 aufbauen:
Der Kooperationsraum hat sich im Unterschied zu Programmperiode 2014-2020 vergrößert, obwohl Großbritannien aufgrund des BREXIT aus dem Programmgebiet ausgetreten ist. Zukünftig können die Regionen aus den EU27-Staaten, Norwegen, der Schweiz sowie aus den fünf Westbalkanstaaten, der Republik Moldau und der Ukraine miteinander im Rahmen von Interreg Europe kooperieren und von einander lernen.
Das Interreg Europe Programm 2021-2027 wurde im Rahmen des Programmierungsausschusses gemeinsam mit Experten und durch einen Konsultationsprozess mit Stakeholdern erarbeitet und im Jänner 2022 bei der Europäischen Kommission (EK) offiziell eingereicht. Am 5. Juli 2022 wurde das Programm offiziell durch die EK genehmigt. Das finale Programmdokument finden Sie hier.
Von 20. März bis 7. Juni 2024 war der 3. Call des Programms Interreg Europe geöffnet. 206 Projekte nutzten diese Gelegenheit und reichten ihren Antrag fristgerecht ein. Davon konnte der Begleitausschuss insgesamt 113 Projekte am 10. Dezember 2024 genehmigten. Alle Details zum 3. Call finden Sie auf unserer IE Projektaufrufe - Unterseite.
Am 13./14. Juni 2023 beschloss der Begleitausschuss Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Serbien und die Ukraine in das Programmgebiet aufzunehmen. Zukünftig können neben den bisherigen 29 Programmstaaten (EU27, Schweiz & Norwegen) auch diese 7 neuen Staaten an Interreg Europe Projekten teilnehmen und vom EU-weiten Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Policy-Lernen profitieren. Auch das Programmbudget wird durch IPA- und NDICI-Mittel auf 394 Mio. EUR EU-Mittel aufgestockt.
Programme Manual:
Die aktuelle Version des Programme Manuals finden Sie hier.
Ziele, Prioritäten und Charakteristika des Programms
Informationen zu Programmbudget und Kofinanzierung
Welche Stellen sind in das Programm involviert?
Wie komme ich zu einem Projekt?
Das INTERREG EUROPE Programm 2021-2027 ist in einem rund zweijährigen partnerschaftlichen Prozess entstanden - auf der Grundlage von Beiträgen zahlreicher Expert:innen und zahlreicher Konsultationen von Stakeholdern und relevanten Partnern. Aufgrund seines Programmziels, die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu stärken, hat Interreg Europe das Interreg Spezifische Ziel 1 "Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit" ausgewählt und ermöglicht es hierunter allen regionalen politischen Entscheidungsträger:innen zu allen Themen der Kohäsionspolitik zu kooperieren, welche in den entsprechenden EU-Verordnungen definiert sind:
Um trotz der thematischen Breite einen Effekt erzielen zu können, wird das Programm 80% seiner Mittel auf eine bestimmte Themengruppe ("Gruppe 1") fokussieren. Die restlichen 20% der Programmmittel stehen allen anderen Themen der anderen spezifischen Ziele der Kohäsionspolitik ("Gruppe 2") zur Verfügung:
Da in der INTERREG-Verordnung auch explizit die Verbesserung der Programme für "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" als Programmziel für Interreg Europe erwähnt sind, ist es eine Voraussetzung, dass mindestens eines der adressierten Policy-Instrumente pro Projekt ein Strukturfondsprogramm sein muss.
Die Einbeziehung der politikverantwortlichen Stellen ist verpflichtend. Für mindestens 50% der Politikinstrumente müssen die politikverantwortlichen Stellen als Projektpartner teilnehmen. Bei den restlichen Politikinstrumente kann sich die politikverantwortliche Stelle durch eine andere Institution vertreten lassen, jedoch muss in diesen Fällen die politikverantwortliche Stelle als assoziierter Partner ("Associated Policy Authority") am Projekt teilnehmen.
Geographische Abdeckung: Zumindest beim ersten und zweiten Call muss sich eine Projektpartnerschaft aus Partnern aus allen vier Großregionen Europas (siehe unten) zusammensetzen - das heißt jede Großregion muss mit mindestens einen Partner im Projekt vertreten sein:
In der Periode 2021-2027 werden dem Interreg Europe Progarmm insgesamt 379,5 Mio. EUR an EFRE-Mitteln, 5 Mio. EUR an NDICI-Mittel sowie 10 Mio. EUR an IPA-Mitteln zur Verfügung gestellt. Insofern verfügt das Programm über ein Gesamt-Budget an 394 Mio. EUR EU-Mitteln. Zusätzlich werden Norwegen und die Schweiz Fördermittel für Institutionen ihrer Länder bereitstellen. Folgende Kofinanzierungsraten gelten voraussichtlich für die unterschiedlichen Projektpartner, Fonds und Länder:
divKofinanzierungsrate nach Fonds | Nach rechtlichen Status bzw. Land |
80% EFRE | Öffentliche sowie öffentlich-rechtliche Institutionen aus der EU und den 7 EU-Bereitrittskandidaten |
70% EFRE | Private Non-Profit-Organisationen aus der EU und den 7 EU-Bereitrittskandidaten |
Bis zu 50% Norwegische Fördermittel | Öffentliche, öffentlich-rechtliche und private Non-Profit-Institutionen aus Norwegen |
Schweizer Fördermittel | Öffentliche, öffentlich-rechtliche und private Non-Profit-Institutionen aus der Schweiz |
Private Unternehmen sind bei Interreg Europe nicht förderfähig!
In den Kooperationsprojekten können sowohl öffentliche als auch private Eigenmittel für den nationalen Kofinanzierungsanteil (d.h. für den noch nicht durch die Fonds abgedeckten Anteil) eingebracht werden.
Die Projektinteressenten und –träger können auch in dieser Periode auf bewährte Ansprechpartner zurückgreifen. Die zentralen Programmfunktionen werden durch die bisher betrauten Stellen weitergeführt: Die Region Hauts-de-France trägt als Verwaltungsbehörde die Gesamtverantwortung für das Programm. Auch im Gemeinsamen Sekretariat in Lille und bei den nationalen Kontaktpunkten in den Programmstaaten stehen erfahrene und gut vernetzte Kolleg:innen zur Verfügung.
Die Kontaktdaten der Programmstellen finden Sie auf der Programm-Website.
Mag.a Anna Maria Kramann MSc.
Tel.: +43 (1) 53 53 444 - 21
E-mail: kramann(at)oerok.gv.at
letzte Aktualisierung: 17.12.2024
Fleischmarkt 1
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 5353444
Fax: +43 1 5353444-54