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Regionalförderungsgebiete Österreichs 1995-1999 gemäß EU-Beihilfenrecht

Hinsichtlich der regionalen Wirtschaftsförderung wurden mit dem Inkrafttreten des EWR am 1. Jänner 2004 Bestimmungen gültig, die nicht nur die bisher von Bund und Ländern getragenen Förderungen, vor allem auch die regionalisierten Förderungen, sondern auch die Förderungstätigkeit von Gemeinden umfassen. Dazu war für das damalige EWR-Mitglied Österreich in Verhandlungen mit der ESA - und seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union mit der Europäischen Kommission - eine Gebietskulisse festzulegen, innerhalb welcher Regionalförderungen vergeben werden können.

Um die Fördergebietskulisse für nationale Regionalförderungen verhandeln zu können, haben Bund, Länder und Gemeinden im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz einen Vorschlag erarbeitet. Die ESA hat mit 11. Mai 1994 die Gebietskulisse für die nationalen Regionalförderungsgebiete genehmigt und auch die Förderobergrenzen festgelegt.

Im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union konnte auch die Gebietsabgrenzung für Regionalförderungen mit der Kommission abgestimmt werden. Die österreichische Gebietskulisse für den Zeitraum 1995-1999 umfasst 35,17 % der Bevölkerung beziehungsweise rund 2,741 Millionen Einwohner Österreichs (Basis: Wohnbevölkerung 1991).

Regionalförderungsgebiete Österreichs 1995-1999 gemäß EU-Beihilfenrecht

Gemeindeverzeichnis - Teil 1

Gemeindeverzeichnis - Teil 2

Gleichzeitig hat die ESA festgehalten, daß diese Gebietskulisse für eine Dauer von 4 Jahren unverändert bleiben sollte. Österreich konnte aber bei besonders dramatischen Veränderungen der Wirtschaftssituation in einer Region einen Gebietstausch beantragen.

Beihilfenintensitäten

Die Förderungshöhe wird aus der Summe aller öffentlichen Förderungen für einen Betrieb ermittelt. Förderungen von Gemeinden werden eingerechnet. Eine enge Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der Wirtschaftsförderung gewann dadurch künftig an Bedeutung.