Die ÖSTERREICHISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ ist das Organ der ÖROK-Mitglieder auf politischer Ebene. Ihre Zusammenarbeit ist in der Geschäftsordnung der ÖROK geregelt.
Den ständigen Vorsitz in der Raumordnungskonferenz (politische Konferenz) führt der:die Bundeskanzler:in bzw. aktuell der:die vom:von der Bundeskanzler:in mit seiner:ihrer ständigen Vertretung betraute Bundesminister:in für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Erste:r Stellvertretende:r Vorsitzende:r ist die:der jeweilige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz; die:den Zweite:n Stellvertretende:n Vorsitzende:n stellen von Sitzung zu Sitzung abwechselnd der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund.
Dieses politische Beschlussorgan der ÖROK umfasst alle Bundesminister:innen und Landeshauptleute, die Präsidenten:innen des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes sowie mit beratender Stimme auch jene der Wirtschafts- und Sozialpartner. Beschlüsse der Raumordnungskonferenz sind einstimmig zu fassen.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die ÖROK auf Verwaltungsebene verschiedener Arbeitsformate, die sich in der Regel aus Vertreter:innen aller ÖROK-Mitglieder (Gebietskörperschaften, Wirtschafts- und Sozialpartner) zusammensetzen. Deren Zusammenarbeit auf Verwaltungs- bzw. Fachebene ist seit 1. Jänner 2024 als gemeinnütziger Verein (Verein ÖROK) organisiert und in Vereinsstatuten geregelt.
Die Generalversammlung (bis 31.12.2023: Stellvertreterkommission) ist das vorbereitende Organ der politischen Konferenz. Ihre Mitglieder unterliegen jedoch dem Weisungsrecht der sie entsendenden Stellen. Die Generalversammlung hat u.a. die Aufgabe, die ÖSTERREICHISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ vor- und nachzubereiten. Sie tritt in der Regel einmal jährlich zusammen.
Zur Beratung von speziellen Sachfragen werden von der Generalversammlung Ausschüsse eingesetzt. Aktuell bestehen drei permanente Ausschüsse:
Ausschuss Raumentwicklung
Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Erarbeitung und Konkretisierung des Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes, die Herausgabe des Raumordnungsberichtes sowie des ÖROK-Atlas.
Ausschuss Regionalwirtschaft
Seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 fungiert der Unterausschuss Regionalwirtschaft als Koordinationsgremium zu Fragen der EU-Regionalpolitik sowie deren Umsetzung in Österreich.
Ausschuss EU-Kooperationen
Der Unterausschuss EU-Kooperationen fungiert als die zentrale Austauschplattform für die innerstaatliche Koordination bei der Umsetzung der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der Strategien und Programme europäischer Raum- und Stadtentwicklung.
Weiters ist ein „Ausschuss EFRE-Programm“ als temporärer Ausschuss für Fragen des EFRE-Programms etabliert.
Für die operative Unterstützung der politischen Konferenz sowie des Vereins ÖROK ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Sie hat ihren Sitz – bei Wahrung ihrer organisatorischen Selbstständigkeit – bei dem für die Koordination von Raumordnung und Regionalpolitik zuständigen Bundesministerium, aktuell dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Die Geschäftsstelle hat eine Reihe von operativen Aufgaben, wie z. B. die organisatorische Unterstützung der ÖROK-Gremien, die Publikationstätigkeit und Informationsarbeit, die Funktion der Verwaltungsbehörde für das Österreich-weite EFRE-Regionalprogramm oder jene als National Contact Point für die transnationalen und Netzwerkprogramme der EU sowie die Europäische Städteinitiative.