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Regionalförderungsgebiete Österreichs 2000-2006 gemäß EU-Beihilfenrecht

Die Abgrenzung der nationalen Regionalfördergebiete Österreichs gemäß EU-Wettbewerbsrecht für den Zeitraum 2000-2006 wurde im Rahmen der ÖROK erarbeitet und am 3. Dezember 1999 an die Europäische Kommission übermittelt.

Die österreichische Gebietskulisse wurde am 30. Mai 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt und umfasst 27,54 % der Bevölkerung beziehungsweise rund 2,219 Millionen Einwohner Österreichs (Basis: Wohnbevölkerung 1996).

Gemeindeverzeichnis

Das Burgenland erhielt den Status nach Artikel 87(3)a EG-Vertrag mit höheren Förderungsmöglichkeiten. Teilgebiete der Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol wurden gemäß Artikel 87(3)c ausgewiesen.

Die Förderungsobergrenzen (maximale Förderintensität in Nettosubventionsäquivalenten) beliefen sich im Burgenland auf 30 % im Nordburgenland sowie jeweils 35 % im Mittel- und Südburgenland.

In den übrigen Fördergebieten gemäß Artikel 87(3)c gelten unterschiedliche Förderintensitäten zwischen 12,5 % und 20 %.

Beihilfenintensitäten

Die Karte der Regionalförderungsgebiete gemäß EU-Wettbewerbsrecht 2000-2006 ist an dieser Stelle auch als ÖROK-Atlas-Kartenblatt abrufbar.