Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 fiel in die Strukturfondsperiode 1994-1999. Die erste Strukturfondsperiode für Österreich umfasste daher den Zeitraum 1995 bis 1999.
Im Jahr 1988 wurde - mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) - eine Reform der Struktur- und Regionalpolitik eingeleitet. Artikel 130d dieses Dokuments enthält die Zielsetzung, die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Regionen zu verringern. Ein Ziel, das nicht nur im Interesse der entwicklungsschwächeren Regionen liegt, sondern auch in dem der wirtschaftsstarken, die dadurch zusätzliche Wachstumschancen erhalten. Die Struktur- und Regionalpolitik der Gemeinschaft hat somit die Aufgabe, auf einen Ausgleich regionaler Disparitäten hinzuwirken. Die räumliche Abgrenzung der Regionen erfolgt dabei auf Basis der in der EU üblichen dreistufigen sogenannten NUTS-Gliederung (Nomenclature des unités territoriales statistiques).
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat mit der Verordnung Nr. 2081/93 vom 20. Juli 1993 festgelegt, welche konkreten Ziele die Struktur- und Regionalpolitik in den Jahren 1994-1996 verfolgen soll. Drei dieser Ziele sind auf Regionen, die sogenannten "Ziel-Gebiete" konzentriert, die besonders ungünstige Entwicklungskennzahlen aufweisen (Ziel 1, Ziel 2, Ziel 5b). Die übrigen strukturpolitischen Ziele der EU sind nicht an Regionen gebunden, sondern sollen horizontale Aufgaben bewältigen helfen (Ziel 3, Ziel 4, Ziel 5a).
Ziel 1: Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand
Das sind Regionen der NUTS-2-Ebene, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt um mehr als 25 % unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt.
Ziel 2: Förderung von Industriegebieten mit rückläufiger Entwicklung
Das sind Gebiete der NUTS-3-Ebene oder kleinräumigere Gebiete, deren Arbeitslosenquoten über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegen, in denen der Anteil der in der Industrie beschäftigten Erwerbstätigen höher oder gleich dem Gemeinschaftsdurchschnitt ist und in denen dieser Anteil deutlich zurückgeht.
Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen und der vom Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Personen in das Erwerbsleben
Ziel 4: Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme
Ziel 5a: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch Erleichterung der Entwicklung und der Strukturanpassung der ländlichen Gebiete.
Ziel 5b: Förderung von ländlichen Gebieten
Ländliche Gebiete mit einem niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstand und mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllend: hoher Anteil der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen, niedriges Agrareinkommen, geringe Bevölkerungsdichte und/oder starke Tendenz zur Abwanderung.
Darüber hinaus wurde im Hinblick auf die Erweiterung der EU im Jahr 1995 ein weiteres regionalbezogenes Ziel definiert:
Ziel 6: Förderung von Regionen mit extrem niedriger Bevölkerungsdichte (weniger als 8 Einwohner je km²): arktische Regionen in Finnland und in Schweden
Die Mittel werden aus drei Strukturfonds finanziert: