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Raum für Baukultur

Orts- und Stadtkerne stärken sowie Raum für Baukultur eröffnen

Baukultur geht alle an. Ohne vitale und multifunktionale Zentren drohen viele Städte und Orte nachhaltig Schaden zu nehmen. Es braucht die Verschränkung von Wohnen, Nahversorgung und Wirtschaft, sozialer Infrastruktur sowie öffentlichen Freiräume, um Zentren attraktiv zu halten. Dafür ist die Innenentwicklung zu fördern, eine maßvolle Verdichtung anzustreben, die historische Bausubstanz zu sichern und Zersiedlung zu vermeiden.

Die ÖROK-Empfehlung Nr. 58 "Raum für Baukultur" widmet sich diesen Herausforderungen. Im Rahmen einer ÖREK-Partnerschaft wurden unter der gemeinsamen Leitung des BMKÖS und des Landes Kärnten 10 Empfehlungen erarbeitet, die im Jänner 2023 von der politischen Konferenz der ÖROK angenommen wurden.


 

Warum braucht es gute Baukultur?

Gute Baukultur in und für Österreich ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Fragen der Bodeninanspruchnahme, Dürre, Überhitzung, Energiearmut stehen im Kontext von Planen und Bauen; Phänomene wie „Betongold“, Chaletdörfer, erodierende Ortskerne oder Versiegelung werden dazu laufend thematisiert. Gute Baukultur ist ein notwendiger Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise und konsequenter Ressourcenschonung. Die Förderung von guter Baukultur hat eine wirtschafts-, sozial-, umwelt- und kulturpolitische Dimension, denn sie schafft Raum für ein gutes Leben und Wirtschaften.

Baukultur muss ein Motor für nachhaltige Transformation sein, heute auch im Sinne von Umbau- oder Rückbau-Kultur. Gute Baukultur bedeutet auch, Prozesse und damit eine nachhaltige Planungskultur voranzubringen, dafür nötige Kompetenzen und Strukturen dauerhaft aufzubauen und damit lokale, regionale Wertschöpfung zu stärken.

Die Empfehlungen im Überblick

Folgende ÖROK-Empfehlungen wurden verabschiedet (Kurzfassung):

  1. Einen Katalog von baukulturellen Qualitätskriterien für relevante Förderungen in Bund und Ländern konsequent anwenden:
    Es wird die Erstellung eines gemeinsam definierten Katalogs von baukulturellen Qualitätskriterien empfohlen, der für die weiteren Empfehlungen und darüberhinausgehende, bereits bestehende oder zukünftige Förderprogramme angewandt wird.
  2. Bestehende öffentliche Mittel für Förderungen von Baukultur und Stärkung der Orts- und Stadtkerne einsetzen:
    Die Mittel sollen sowohl für Investitionen wie Bauvorhaben als auch die damit zusammenhängenden Planungs- und Kommunikationsmaßnahmen eingesetzt werden. Auch der (Zwischen-)Erwerb von baukulturell relevanten Immobilien oder Grundstücken soll unterstützt werden können. Zentral ist dabei die Bindung an baukulturelle Qualitätskriterien.
  3. Ein integriertes Fördermanagement für Förderwerber:innen etablieren:
    Es wird empfohlen, in jedem Bundesland ein integriertes Fördermanagement für Förderwerber:innen im Baubereich zu etablieren. Dieses integrierte Fördermanagement soll im Rahmen eines „One-Stop-Shops“ für Baukulturförderungen und Beratungen, angeboten werden und den Zugang zu den diversen Fördermöglichkeiten erleichtern.
  4. Beteiligung von Bürger:innen als Standard in Planen und Bauen einsetzen:
    Es wird empfohlen, die Prozesse der Entwicklung, Planung und Umsetzung von (Um-) Bauvorhaben stets mit Bürger:innenbeteiligung und Vermittlung zu kombinieren, um die Wirksamkeit und Akzeptanz der Maßnahmen zu erhöhen und die Bedeutung von guter Baukultur für alle besser erkennbar zu machen.
  5. Ein effektives Kooperationssystem von Bund und Ländern einrichten:
    Für das Zusammenwirken von Bundes- und Landesebene zur Unterstützung und Etablierung von guter Baukultur werden drei interagierende Elemente vorgeschlagen: eine Anlaufstelle des Bundes, die koordinierend, steuernd und entwickelnd tätig ist, ein Baukultur-„Cluster“ in jedem Bundesland sowie eine gemeinsame Arbeitsstruktur für Kommunikation, Kooperation und gemeinsame Entscheidungen – ein Österreichischer „Baukultur Exekutivausschuss“ des bestehenden Beirats für Baukultur des Bundes.
  6. Die bestehende Organisationseinheit im für Baukultur zuständigen Ressort als Anlaufstelle für Baukultur und zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen konsolidieren:
    Diese Stelle übernimmt eine zentrale Rolle für die bundesweite Planung und Umsetzung von Strategien, Aktivitäten und Initiativen in der Baukultur-Entwicklung und -Förderung. Die Stelle moderiert den Österreichischen Baukultur Exekutivausschuss. Für diese Aufgaben soll die bestehende Organisationseinheit innerhalb des für Baukultur zuständigen Bundesressorts entsprechend ausgebaut werden.
  7. Leistungsfähige Baukultur-Cluster in allen Bundesländern als Gegenüber für den Bund nach gemeinsamen Standards etablieren bzw. weiterentwickeln:
    Diese „Cluster“ werden von drei Säulen getragen: Eine institutionalisierte Ansprech- und Servicestelle im Land als „One-Stop-Shop“, einem Netzwerk von länderspezifischen Stakeholdern und Akteur:innen in baukulturellen Fragen sowie einem/r „Baukultur-Kurator:in“ als Initiator:in und „Gesicht für Baukultur“ im Bundesland.
  8. Relevante rechtliche Instrumente für die Ausgestaltung der Bund-Länder-Kooperation in der Querschnittsmaterie Baukultur sind bestmöglich zu nutzen:
    Zur Implementierung und rechtlichen Ausgestaltung der Empfehlungen bieten sich sowohl bundesgesetzliche Regelungen (Finanzausgleich), als auch vertragliche Regelungen (Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG) sowie die finanzielle Unterstützung von Vorhaben durch anlass- und projektbezogene Förderungen an.
  9. Qualifizierungsangebote für Personen, die im Bereich Baukultur tätig sind, insbesondere für Politik, Verwaltung und Planung schaffen und dafür auch einschlägige Vermittlungseinrichtungen im Bereich Baukultur flächendeckend stärken:
    Diese sollen gewährleisten, dass Kenntnisse über baukulturelle Fragen in einem breiten Verständnis von den relevanten Akteur:innen erworben und kontinuierlich erweitert werden, und damit eine emotionale Bindung zum Thema entsteht.
  10. Bewusstsein baukultureller Themen in der Gesellschaft vermitteln:
    Damit das Potenzial von Baukultur für positive Veränderungen sichtbar wird, ist es erforderlich entsprechende Themen für die Bevölkerung so aufzubereiten, dass die vielfältigen Querbezüge von Baukultur zu den drängenden Themen wie Mobilität, Klimakrise, Energie, Bestandserhaltung von Gebäuden u.a.m. aufgezeigt werden.

Beitrag zur Umsetzung nationaler Verpflichtungen und Strategien

Die Umsetzung der Empfehlungen ist ein maßgeblicher Beitrag der Bundesregierung und der Länder zur Umsetzung des Österreichischen Raumentwicklungskonzepts (ÖREK) 2030, der Baukulturellen Leitlinien des Bundes sowie von einzelnen Bundesländern sowie des Aufbau- und Resilienzplans. Darüber hinaus schließen diese Empfehlungen an eine Reihe von ÖREK-Dokumenten und Prozessen an:

Veranstaltungen im Rahmen des Umsetzungspaktes

Auf Initiative einzelner ÖROK-Mitglieder wurden im Rahmen des Umsetzungspaktes eine Reihe von Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten abgehalten, die zur Vernetzung und Beteiligung von Schlüsselakteuren sowie zum Austausch von Praxiserfahrungen vor Ort dienten. In den Veranstaltungen wurden außerdem wichtige Grundlagen für die Erarbeitung der ÖROK-Empfehlungen geschaffen.


 

Entstehung der ÖROK-Empfehlung Nr. 58: Raum für Baukultur

Den Anstoß zur Erarbeitung der ÖROK-Empfehlungen "Raum für Baukultur" bildete der Beschluss des gleichnamigen sogenannten "Umsetzungspaktes". Dieser wurde von der Österreichischen Raumordnungskonferenz im Herbst 2021 gemeinsam mit dem Umsetzungspakt "Bodenstrategie für Österreich" im Rahmen des Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes (ÖREK) 2030 beschlossen.

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