Als Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungen wurde von 2021-2023 ein Datenmodell zur Erfassung von Flächeninanspruchnahme und Versiegelung von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden gemeinsam entwickelt und fachlich abgestimmt. Als Ergebnisse liegen das Modell sowie wesentlich verbesserte, robuste Daten zur Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke, Freizeit- und Erholungs-, Ver- und Entsorgungszwecke sowie der Versiegelung für das Referenzjahr 2022 („Baseline“) vor.
Diese Arbeiten werden in ein laufendes gesamtstaatliches Monitoring übergeführt, welches im Rahmen der ÖROK abgestimmt und vom Umweltbundesamt im Auftrag der ÖROK berechnet wird. Die bestehende Flächeninanspruchnahme und Versiegelung wie auch zukünftig deren Entwicklung werden damit in einer bisher nicht verfügbaren Genauigkeit erhoben.
Alle relevanten und regelmäßig aktualisierten öffentlichen Verwaltungsdaten von Bund und Ländern zur Bodenbedeckung und Landnutzung werden miteinbezogen und durch einen integrativen, räumlich expliziten Ansatz zusammengeführt. Gesamterhebungen werden aufgrund der Aktualisierungsintervalle der Datengrundlagen in einem drei-jährigen Zyklus durchgeführt. Robuste Zahlen zu Entwicklungstendenzen bzw. Änderungsraten werden erstmals Ende 2025 vorliegen. Im Zuge der Veränderungserfassung für das Jahr 2025 erfolgen laufende Qualitätssicherungen, Plausibilisierungen und Validierungen der Datengrundlagen. Daher wird 2025 auch eine revidierte Baseline für das Referenzjahr 2022 veröffentlicht, bei der Feinjustierungen bzw. technische Anpassungen in den Datengrundlagen vorgenommen werden.
Der Bericht "Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in Österreich" beinhaltet eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und relevante Kontextinformationen im Referenzjahr 2022 für Österreich und die Bundesländer.
Zahlen, Daten und Fakten für Österreich, die Bundesländer und Politischen Bezirke werden als Excel-Tabelle veröffentlicht. Ergänzend stehen auch Rohdaten auf Gemeindeebene zur Verfügung.
Hier finden Sie die wichtigsten Ergebnisse zur Flächeninanspruchnahme und Versiegelung für Österreich im Referenzjahr 2022 als Online-Beitrag.
Im Juli 2024 wurden in Ergänzung der statistischen Daten auch die gesamten Geodaten für Flächeninanspruchnahme und Versiegelung (Referenzjahr 2022) als open-government-data veröffentlicht.
Eine ausführliche Beschreibung der Methodik ist im Tätigkeitsberichts des Umweltbundesamtes für die Jahre 2022 und 2023 dokumentiert. Wesentliche Grundsätze des Monitorings von Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind in einem kompakten Monitoringkonzept zusammengefasst.
Die fachlichen Definitionen sind eng mit der methodisch-technischen Umsetzung im Modell zur Erfassung von Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung verknüpft.
Als „in Anspruch genommen“ im Sinne dieses Monitorings gelten Flächen, die durch menschliche Eingriffe für Siedlungs-, Verkehrs-, Freizeit-, Erholungs- und Ver- sowie Entsorgungszwecke verändert und/oder bebaut sind und damit für die land- und/oder forstwirtschaftliche Produktion und als natürlicher Lebensraum nicht mehr zur Verfügung stehen. Umgangssprachlich wird die Flächeninanspruchnahme auch als „Flächenverbrauch“ bezeichnet. Jedoch kann Fläche nicht „verbraucht“ werden, sondern lediglich durch bestimmte Nutzungen in Anspruch genommen. Boden hingegen kann „verbraucht“ werden, da Bodenhorizonte abgegraben, umgelagert und transportiert werden können.
Die Flächeninanspruchnahme bezieht sich grundsätzlich auf das einzelne Grundstück und kann sowohl versiegelte, teilweise versiegelte als auch nicht versiegelte Flächen enthalten (z.B. Gärten, Parkanlagen, Sportplätze, Straßenbegleitgrünstreifen etc.).
Die Begriffe „Bodenversiegelung“, „Flächenversiegelung“ und „Versiegelung“ können als Synonyme betrachtet werden. Versiegelung im Sinne der Bodenstrategie für Österreich betrifft ausschließlich Flächen, die durchgehend mit einer gänzlich wasser- und luftundurchlässigen Schicht abgedeckt sind (Versiegelungsgrad von 100 %). Da die Versiegelung von Flächen immer mit einer baulichen Änderung einhergeht, bilden versiegelte Flächen eine Teilmenge der Flächeninanspruchnahme.
Um die Verkehrsflächen zu berechnen, werden ausgewählte Daten der GIP (Graphenintegrationsplattform) herangezogen und mit den DKM-Verkehrsflächen aktualisiert sowie thematisch nach den Hauptkategorien (Autobahnen und Schnellstraßen, Landesstraßen, Gemeinde- und sonstige Straßen sowie Eisenbahn) differenziert.
Die Siedlungsflächen werden sowohl innerhalb des gewidmeten Baulandes inklusive der Baulandreserven berechnet als auch außerhalb des gewidmeten Baulandes. Dabei werden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch die speziellen Datensätze (INVEKOS und Waldlayer) besonders berücksichtigt. Die thematische Gliederung der Siedlungsflächen erfolgt nach den aggregierten Klassen der Flächenwidmung (Wohnnutzung, gemischte bauliche Nutzung, betriebliche Nutzungen und sonstige bauliche Nutzungen), in denen überwiegend bauliche Nutzungen möglich sind.
Innerhalb der aggregierten Flächenwidmungen werden alle Flächen als in Anspruch genommenen klassifiziert, die keine dezidierte andere Nutzung etwa als landwirtschaftliche Fläche (INVEKOS) oder Waldfläche aufweisen. Darüber hinaus wird für jedes Grundstück die Bebauung durch Gebäude > 50 m2 ermittelt (bebaute Grundstücke). Landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächenteile in bebauten Grundstücken werden ebenfalls nicht der Flächeninanspruchnahme zugezählt. Waldflächen werden nur bei unbebauten Grundstücken berücksichtigt.
Zur Flächeninanspruchnahme innerhalb der Baulandwidmung zählen daher sowohl bebaute Grundstücke als auch unbebaute Grundstücke (z.B. Gärten, Parks Zufahrten, Sportplätze, Innenhöfe, etc.), die keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung aufweisen.
Für Siedlungsflächen außerhalb des gewidmeten Baulandes werden alle Gebäude > 50m2 (ausgenommen Glashäuser) als in Anspruch genommene Flächen klassifiziert. Weiters werden auch ein Pufferbereich rund um die Gebäude sowie DKM-Betriebsflächen und DKM-Gebäudenebenflächen und unmittelbar an Gebäude angrenzende Gärten berücksichtigt, sofern alle diese Kategorien sich nicht mit INVEKOS-Landwirtschaftsflächen oder Wald überschneiden.
Um die Freizeit- und Erholung-, Ver- und Entsorgungsflächen zu berechnen werden aggregierte Flächenwidmungsdaten mit Daten des digitalen Landschaftsmodells (Objektbereich Gebietsnutzung) des BEV kombiniert.
Bedeutend für das Monitoring ist nicht nur, dass zukünftig Status und Trend der Flächeninanspruchnahme exakter berechnet werden können, sondern insbesondere, dass auch die Übergänge zwischen den einzelnen Kategorien (z.B. von landwirtschaftlichen Flächen in Siedlungsflächen) exakt dargestellt und ausgewiesen werden können.
Eine Übersicht über die verwendeten Datensätze und deren Verknüpfung ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Quelle: Umweltbundesamt 2023
Fragen und Antworten zur neuen Methodik
auf der Homepage des Umweltbundesamts
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