Österreich ist sowohl in Bezug auf die Siedlungsstruktur als auch in der wirtschaftlichen Entwicklung ein EU-Mitgliedsland mit einer "ländlichen Charakteristik". Mit ca. 90 % der Fläche dominiert die Land- und Forstwirtschaft die Flächennutzung des Landes und prägt das Landschaftsbild. Rund 78 % der österreichischen Bevölkerung leben in Regionen, die man im weitesten Sinne als ländlich bezeichnen kann. Aber nicht nur aufgrund seiner Flächenausdehnung sondern auch bezüglich seiner Funktion als Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraum ist der ländliche Raum für Österreich von großer Bedeutung., wobei unter anderem folgende Faktoren Einfluss haben:
Auch in der EU wurde der Stellenwert der ländlichen Gebiete erkannt. Vor einigen Jahren wurde die ländliche Entwicklungspolitik aufgewertet und zur 2. Säule der EU-Agrarpolitik (neben der Marktordnungspolitik als 1. Säule) ausgebaut.
Der Europäische Rat hat am 20. Februar 2006 die "Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013)" verabschiedet, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategien erarbeiteten.
Die Politik zur ländlichen Entwicklung 2007-2013 konzentriert sich auf drei Bereiche, entsprechend den Maßnahmenschwerpunkten, die in der neuen Verordnung festgelegt sind:
Ein vierter Schwerpunkt, basierend auf den Erfahrungen mit dem Programm LEADER, schafft neue Möglichkeiten für basisorientierte Konzepte zur ländlichen Entwicklung.
Die Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft erfuhren mit dem Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik eine Überarbeitung (Änderung mit Beschluss vom 19. Jänner 2009).
Die Mitgliedstaaten planen ihre nationalen Strategien zur ländlichen Entwicklung auf der Grundlage von gemeinsamen strategischen Leitlinien, die dazu beitragen sollen
Der Nationale Strategieplan Österreichs für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 wurde am 8. August 2007 an die Europäische Kommission übermittelt.
Die oben erwähnte Überarbeitung der Strategischen Leitlinien hatte auch Auswirkungen auf den nationalen Strategieplan Österreichs. Der daraufhin geänderte nationale Strategieplan wurde von der Kommission am 7. Dezember 2009 angenommen.
Das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013 wurde vom Ausschuss für die Entwicklung des Ländlichen Raums am 19. September 2007 angenommen und am 25. Oktober 2007 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums
2007-2013
In Übereinstimmung mit den drei Zielen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 für die Periode 2007-2013 wurden folgende Schwerpunkte im Programm formuliert:
Neben den drei Oberzielen der Ländlichen Entwicklung wird dem Leader-Ansatz eine große Bedeutung zugemessen. Österreich hat diesen Entwicklungsansatz bereits in der Vergangenheit mit einer im europäischen Vergleich überdurchschnittlichen Zahl von Lokalen Arbeitsgruppen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen LEADER II und LEADER+ intensiv verfolgt.
Die Funktion der Verwaltungsbehörde für das Österreichische Programm wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung II/6 wahrgenommen. Zur Abstimmung der Maßnahmen in den Bundesländern sowie zur optimalen regionalen Umsetzung des Programms benennen die Länder je eine Programmverantwortliche Landesstelle.
Der "Begleitausschuss Ländliche Entwicklung 2007 - 2013" begleitet die Durchführung des Österreichischen Programms. Darüber hinaus dient er als gemeinsame Plattform zum Informationsaustausch über allgemeinen Fragen der Durchführung und Bewertung. Dieses Gremium startete am 15. Jänner 2008 mit breiter Beteiligung.
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