Die Nachfrage nach Freizeitimmobilien erfuhr in den vergangenen Jahren eine Dynamik, die die Raumplanung vor neue Herausforderungen stellt und eine Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung geeigneter Steuerungsansätze erfordert. Dies wurde als Anlass genommen, das Thema erneut schwerpunkthaft im Rahmen der ÖROK zu behandeln. Als Ergebnis der Arbeiten liegen mit der ÖROK-Schriftenreihe Nr. 214 nun Fachempfehlungen zur Steuerung von Freizeitwohnsitzen in Österreich vor sowie eine begleitende Studie, die das bestehende Steuerungsinstrumentarium und dessen rechtliche Rahmenbedingungen sowie aktuelle Herausforderungen bezüglich der Entwicklung von Freizeitwohnsitzen beschreibt.
Die Fachempfehlungen wurden in einer ÖROK-Veranstaltung am 10. Mai 2023 im Architektur Haus Kärnten in Klagenfurt vorgestellt.
Erfahrungen zum Umgang mit Zweitwohnungen in der Schweiz stellte Martin Vinzens (Amt für Raumentwicklung) vor, Anna Burton (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) präsentierte regionalökonomische Betrachtungen zu Freizeitwohnsitzen. Die anschließende Diskussion widmete sich aktuellen Herausforderungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die Veranstaltung wurde per Livestream übertragen und kann auch nachgesehen werden.
Die Steuerung von Freizeitwohnsitzen ist in der Raumplanung bereits seit Jahrzehnten ein zentrales Thema, wie auch eine bereits vor 35 Jahren im Auftrag der ÖROK verfasste Arbeit (Schriftenreihe Nr. 54) belegt. Das Thema rückte in den vergangenen Jahren mehr und mehr in den öffentlichen Diskurs, da dynamische Entwicklungen in der Nachfrage nach Freizeitwohnsitzen, insbesondere in touristisch geprägten Regionen zusätzlichen Handlungsbedarf aufzeigten. Die Instrumente zur Steuerung von Freizeitwohnsitzen sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgeprägt. Herausforderungen für die örtliche und überörtliche Planung sind vor allem die engen rechtlichen Rahmenbedingungen und der hohe Ressourcenaufwand in der Kontrolle und Sanktionierung.
Auf Initiative des Landes Kärnten, unterstützt von weiteren ÖROK-Mitgliedern, erfolgte Anfang 2022 der Projektstart. Unter der fachlichen Leitung von Univ. Prof. DI. Dr. Arthur Kanonier und DI. Dr. Arthur Schindelegger (Technische Universität Wien) sowie DI Andreas Falch (FALCH Raumplanung Raumwirtschaft) wurde der inhaltliche Schwerpunkt auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für die Steuerung von Freizeitwohnsitzen in Österreich gelegt. Im Zuge der Bearbeitung fanden auch drei Workshops zu spezifischen Themenschwerpunkten statt. Die Ergebnisse des fachlichen Austauschs bildeten auch einen wesentlichen Input für die Erarbeitung des vorliegenden Materialienbandes.
Die vorliegenden 16 Fachempfehlungen gelten als Sammlung von Maßnahmen, auf die bei der Erweiterung der bestehenden Regelungsansätze zurückgegriffen werden kann. Sie wurden von der ÖROK-Stellvertreterkommission im November 2022 angenommen und stehen allen ÖROK-Partnern – Bund, Ländern, Städten und Gemeinden – für die Umsetzung in Ihrem Tätigkeitsbereich zur Verfügung. Die Fachempfehlungen beruhen auf Expertise aus der Forschung sowie auf Praxiserfahrungen, insbesondere aus den Planungssystemen der Bundesländer, die bereits über ein ausdifferenziertes Instrumentarium verfügen. In den fachlichen Diskussionen hat sich gezeigt, dass eine an die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste Auswahl und Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zielführend ist.
Die Studie behandelt den Status Quo der bestehenden Steuerungsansätze und umreißt die aktuellen Herausforderungen. Die beschriebenen Maßnahmen dienen zur Ergänzung der Fachempfehlungen und liefern wichtige Erkenntnisse, die in der Umsetzung dieser herangezogen werden können.
Die Weiterentwicklung von Steuerungsmechanismen hinsichtlich der Entwicklung von Freizeitwohnsitzen soll dazu beitragen, den sparsamen Umgang mit Ressourcen sowie mit Flächen für dauerhaftes Wohnen und gewerblicher Vermietung konsequent zu verfolgen. Die Fachempfehlungen und die Studie zur Steuerung von Freizeitwohnsitzen sind Teil der Umsetzung des Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes (ÖREK) 2030, orientieren sich an dessen Handlungsprogramm (siehe Handlungsauftrag 3.5 b) und verfolgen mehrere der darin gesteckten Ziele.