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Förderfähige Regionen

Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wurden für Österreich 1.623 Mio. ECU vereinbart, wobei 90 % für die Ziele, 9 % für Gemeinschaftsinitiativen und 1 % für Aktionsprogramme (das sind auf Initiative der Kommission eingeleitete Programme) eingesetzt waren. Für Österreich hatte die Europäische Kommission folgende indikative Werte beschlossen:

Ziel 1 166 Mio. ECU
Ziel 2 101 Mio. ECU
Ziel 3 und 4 395 Mio. ECU
Ziel 5a 388 Mio. ECU
Ziel 5b 411 Mio. ECU

EU-Regionalförderungsgebiete in Österreich

Durch den Beitritt zur EU hatte auch Österreich die Möglichkeit, Mittel aus den EU-Strukturfonds in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zwecke mußten jene Regionen abgegrenzt werden, auf welche die Kriterien der Ziele 1, 2 und 5b zutreffen. Der österreichische Vorschlag für diese "Gebietskulisse" wurde zwischen September 1992 und März 1993 im Rahmen der ÖROK erarbeitet und am 25. März 1993 beschlossen. Vom Rat der Europäischen Union wurde das Ziel 1-Gebiet im Rahmen der Beitrittsverhandlungen am 12. April 1994 beschlossen, von der Europäischen Kommission am 17. Februar 1995 die Ziel 5b-Gebiete und am 22. Februar 1995 die Ziel 2-Gebiete. Die endgültige Gebietskulisse umfaßte 40,8 % der österreichischen Bevölkerung.

Karte: EU-Regionalförderungsgebiete - Zielgebiete gemäß EU-Strukturfonds 1995-1999

Wohnbevölkerung in Zielgebieten

Verzeichnis der Gemeinden in den Zielgebieten

Die ÖROK wurde bereits in der Phase des EU-Beitritts als Koordinierungsplattform in allen Fragen der EU-Regionalpolitik genutzt. So spielte sie etwa eine tragende Rolle bei der Österreich-internen Erarbeitung der "Gebietskulissen" für die Strukturfondsprogramme sowie auch für die nationalen Regionalbeihilfen nach EU-Beihilfenrecht gemäß Artikel 87 EG-V.  Des Weiteren hatte die ÖROK auch bereits in der Strukturfondsperiode 1995-1999 die Sekretariatsfunktion für die Begleitausschüsse für einen Großteil der Programme, und zwar für alle Programme der Ziele 1, 2 und 5b sowie einige Gemeinschaftsinitiativen.

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