Fonds für die innere Sicherheit (ISF)

Um neue Herausforderungen sowie Sicherheitsbedrohungen gemeinsam angehen zu können, nutzte die EU den im bestehenden Haushalt verfügbaren Spielraum in seiner Gesamtheit zur Mobilisierung zusätzlicher Mittel.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen schlägt die Kommission für die Periode 2021-2027 vor, die Mittel für alle Bereiche zu verdoppeln, sodass für die gesamte europäische Union über 23 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Für den ISF sind 2,5 Mrd. Euro vorgesehen, er umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU,
  • Intensivierung gemeinsamer grenzübergreifender Aktionen,
  • Stärkung der Kapazitäten zur Bekämpfung und Verhütung von Kriminalität und zur Verhinderung von Radikalisierung.

So sollen die Mitgliedstaaten auf flexiblere und wirksamere Weise bei der Verwirklichung der folgenden vorrangigen Ziele im Sicherheitsbereich unterstützt werden: Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, schwerer und organisierter Kriminalität, Cyberkriminalität, Schutz der Opfer von Straftaten.

Das ISF Programm Österreich fasst die wichtigsten Maßnahmen, im Zusammenhang mit den von Österreich gesetzten strategischen Zielen und den in der ISF Verordnung (EU) festgelegten Zielen, harmonisierend und wirkkräftig zusammen.

EU-Mittel Österreich: 29,5 Mio Euro

Verwaltungsbehörde: Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/A/4 – Migrationsförderungen, SPOC EU- und internationale Projekte

Zwischengeschaltete Stelle: Bundesministerium für Inneres, Referat II/ORK/9/a

Programmwebseite:  bmi.gv.at - ISF, Link zum Programmdokument

Link zur ISF-Verordnung: veröffentlicht am 7. Juli 2021

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