Rund ein Drittel des gewidmeten Baulandes im Burgenland ist unbebaut, was deutlich über dem österreichischen Durchschnitt von 21 Prozent liegt. Durch den hohen Anteil an unbebautem Bauland ist es den Ortschaften häufig nicht möglich, zentrumsnah zu bauen. Sie sind stattdessen dazu gezwungen, an den Ortsrändern nach außen zu wachsen. Dadurch wird nicht nur wertvoller Boden versiegelt, sondern es entstehen auch Mehrkosten für die Gemeinden durch zusätzliche Erschließungen der Grundstücke. Um diesen Problematiken entgegenzuwirken, entschloss sich das Land Burgenland zu einer Novelle des Raumplanungsgesetzes, welche 2021 in Kraft getreten ist und eine Baulandmobilisierungsabgabe enthält.
Nach kleineren juristischen Anpassungen wurden mit Februar 2024 über 20.000 Informationsschreiben an Grundstückseigentümer:innen versandt, auf die keine der Ausnahmegründe zutreffen. Alternativ zu einer Abgaben-Zahlung wurde den Besitzer:innen der Abschluss einer Baulandmobilisierungs-Vereinbarung angeboten. Diese gibt der betroffenen Person drei weitere Jahre Zeit, in denen sie von einer Zahlung befreit ist. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vertragspartner dazu, das Grundstück innerhalb dieses Zeitraumes zu bebauen. Geschieht dies nicht, ist der Gemeinde das Recht vorbehalten, besagtes Grundstück selbst zu erwerben.
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