Im Jahr 2023 produzierte das Burgenland bereits beinahe doppelt so viel Strom, wie für den Eigenbedarf benötigt wird. Dennoch wird der Ausbau von erneuerbaren Stromquellen – insbesondere Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik – weiterhin vorangetrieben, damit das nationale Ziel – den Strombedarf in ganz Österreich bis 2030 durch erneuerbare Energieträger zu decken – erreicht wird.
Um einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren gut koordinieren zu können, wurde 2021 das burgenländische Raumplanungsgesetz novelliert, wodurch die Planungskompetenz für Freiflächen-PV und Windkraftanlagen nun dem Land zufällt. Bis dato wurden Zonen für Anlagen durch kommunale Flächenwidmungspläne bestimmt. Nun werden Eignungszonen per Verordnung auf Basis des Raumplanungsgesetzes von der zuständigen Landesbehörde definiert. Möglich gemacht wird dies dadurch, dass das Burgenland den Ausbau von Wind- und PV-Anlagen als überörtliches öffentliches Interesse definiert hat. Auch wenn die Planungskompetenzen sich auf die Landesebene verschoben haben, erfolgt die Ausweisung von Eignungszonen dennoch in enger Kooperation mit den Standortgemeinden.
Des Weiteren werden die Windparkbetreiber, Umweltanwaltschaft und Sachverständige des Landes in den Planungsprozess miteingebunden. Neben Eignungszonen werden auch Ausschlusszonen per Verordnung definiert, in denen keinesfalls Anlagen installiert werden dürfen. Bis dato wurden durch die neue Regelung neun potenzielle Zonen für Windparks ausgewiesen, sowie 73 Standorte für freistehende PV-Anlagen definiert.
Übersicht zu Vorrangzonen für Windkraftanlagen
Übersicht zu Vorrangzonen für Freiflächen-PV-Anlagen
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