Angesichts des Klimawandels und steigender Preise für fossile Energieträger kommt einer regionalen Versorgung mit erneuerbaren Energieträgern immer größere Bedeutung zu. Mit den Energieraumplänen nach § 2b der Bauordnung für Wien wurde 2018 ein Instrument geschaffen, welches den Einsatz von Energieträgern für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser bei Neubauten räumlich koordiniert. Die Energieraumpläne werden durch die MA 20 – Energieplanung der Stadt Wien erstellt und vom Gemeinderat beschlossen. Einerseits ähneln sie damit den sektoralen Raumordnungsprogrammen anderer Bundesländer, wie etwa der Windkraftnutzung in Niederösterreich, werden aber bezirksweise beschlossen. Andererseits erfolgt die Abgrenzung grundstücksscharf und ist unmittelbar verbindlich für etwaige Bauvorhaben.
Neubauten, die sich innerhalb verordneter, oranger Zonen befinden, dürfen ausschließlich mit hocheffizienten, alternativen Energiesystemen zur Aufbereitung von Raumwärme und Warmwasser versorgt werden. Dazu zählen unter anderem Systeme wie die Wiener Fernwärme oder auch Wärmepumpen. Im Umkehrschluss sind zum Beispiel Öl- oder Erdgasheizungen verboten. Auf den Gebäudebestand sowie auf Aus-, Zu- und Umbauten haben die Energieraumpläne nach § 2b der Bauordnung für Wien keine Auswirkung. Neben der Einsparung von Treibhausgasen im Sinne des Klimaschutzes werden mit dem Instrument der Energieraumpläne doppelte Infrastruktur – d.h. Fernwärme- und Gasnetze – vermieden und damit volkswirtschaftliche Kosten reduziert. Schließlich erhöht die räumliche Steuerung von Versorgungsoptionen die Planungssicherheit für Bauwerber und Energieversorgungsunternehmen.
Die ersten Energieraumpläne wurden Ende Juni 2020 vom Wiener Gemeinderat für die Bezirke 2, 7 und 16 beschlossen. Bis Ende 2023 wurden laufend Energieraumpläne für alle anderen Bezirke ausgearbeitet und beschlossen. Jeder Energieraumplan für einen Bezirk wurde als Verordnung seitens der EU-Kommission notifiziert und entspricht dadurch auch europäischen Rechtsnormen.
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