Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Baustein hin zu einem klimaneutralen Österreich. Die Steiermark setzt zum Erreichen dieses Ziels auch auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Eine landesweite Strategie wurde durch die Verordnung über das „Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie“ Mitte 2023 in der Raumordnung verbindlich verankert.
Das Entwicklungsprogramm schafft einen Ausgleich von verschiedenen Nutzungsinteressen an Freiflächen. Bei gleichzeitig forcierter Energiegewinnung durch PV-Freiflächenanlagen werden qualitativ hochwertige Ackerflächen und wertvolle Natur- und Landschaftsräume geschützt.
Für Freiflächen-Großanlagen mit mehr als zehn Hektar definiert das Land eigene Vorrangzonen in der Nähe zu den Umspannwerken, wobei in der Planung die regionale landwirtschaftliche Produktion und das Landschaftsbild besonders berücksichtigt werden. In diesen Vorrangzonen ist keine Flächenwidmung durch die Gemeinden notwendig, was auch zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für konkrete Photovoltaikprojekte beiträgt. Anlagen unter zehn Hektar fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden, jedoch sind auch hier Prüfungen der Standortkriterien und umfangreiche Minderungsmaßnahmen – wie die Pflanzung eines Sichtschutzes – notwendig. Neben der Ausweisung von Vorrangzonen und Vorgaben für Gemeinden definiert das Entwicklungsprogramm auch Ausschlusskriterien für PV-Freiflächenanlagen. Eine Flächenwidmung für PV-Anlagen ist etwa innerhalb landwirtschaftlicher Vorrangzonen und Grünzonen, die in Regionalen Entwicklungsprogrammen festgelegt sind, oder im alpinen Raum oberhalb der Waldgrenze nicht zulässig. Zudem sind Nationalparks, Naturschutzgebiete, FFH-Europaschutzgebiete und Naturparks von einer Bebauung mit PV-Freiflächenanlagen ausgenommen.
In einem ersten Schritt wurden 36 Vorrangzonen mit einer Fläche von insgesamt etwa 780 Hektar ausgewiesen. Die Vorrangzonen konzentrieren sich dabei insbesondere in der Ost- und Südoststeiermark.
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