Feldkirchs Bevölkerung wird durch eine positive Geburtenrate und anhaltenden Zuzug von 2020 ausgehend bis 2035 um zirka zehn Prozent wachsen. Um dieses Wachstum in geordnete Bahnen zu lenken, hat der aktuelle Stadtentwicklungsplan (STEP) den strategischen Rahmen für die Entwicklung Feldkirchs ab 2019 in den kommenden 10 bis 15 Jahren definiert. Vertreterinnen und Vertreter der Politik, der Verwaltung, Fachplanerinnen und Planer sowie Bürgerinnen und Bürger haben den Stadtentwicklungsplan in einem zwei Jahre dauernden Prozess erarbeitet. In gleicher Weise entstand das Räumliche Entwicklungskonzept (REK), das auf dem Stadtentwicklungsplan aufbaut und die strategischen Ziele für Feldkirch räumlich verortet. Dieses REK zählt als räumlicher Entwicklungsplan gem. RPG Vorarlberg, ist daher rechtlich verbindlich und Grundlage für Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung.
Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) ist eines der wichtigsten Instrumente für die Feldkircher Stadtentwicklung. Ein wesentliches strategisches Ziel ist die Siedlungsentwicklung nach Innen. Das Halten der Siedlungsgrenzen gelingt der Stadt Feldkirch, was sich zum Beispiel daran zeigt, dass seit den 1990er Jahren keine großen Bauflächen am Siedlungsrand neu gewidmet wurden. Gleichzeitig hat die Stadt Feldkirch rund zwölf Hektar Bauland und Bauerwartungsland im Zusammenhang mit der Landesgrünzone in Freiflächen rückgewidmet.
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