Lebendige Orts- und Stadtkerne sind soziale Treffpunkte und wichtige Standorte für die Infrastruktur der Daseinsvorsorge sowie für Arbeitsplätze. Um lebendige Orts- und Stadtkerne zu schaffen, können leerstehenden Gebäuden und ungenutzten, versiegelten Flächen neue Nutzungsmöglichkeiten gegeben werden. Um dies zu unterstützen, bietet das BML zwei neue Fördermaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027 an:
Die Maßnahme 73-10 „Orts- und Stadtkernförderung“ fördert Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung oder Um- und Weiterbauarbeiten von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder öffentlichen Flächen.
Die Maßnahme 77-04 „Reaktivierung des Leerstands“ fördert Maßnahmen für die Aktivierung zur Nutzung des Leerstandes wie Leerstandsmanager:innen, Bewusstseinsbildung, Ortskernabgrenzungen, Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte sowie Beratungs- und Planungsleistungen zur Leerstandsaktivierung.
Das Ziel ist somit die (Wieder-)Belebung von Orts- und Stadtkernen durch deren Attraktivierung und Reaktivierung von Leerständen. Entsprechend dem Spezifischen GAP-Ziel 8 der GSP-VO wird ein Beitrag zur Stärkung der lokalen Entwicklung, der lokalen Wirtschaftsentwicklung und damit der Beschäftigung geleistet. Durch die Verbesserung der lokalen Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge werden kurze Wege und somit auch die Inklusion von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gestärkt. Mit der Konzentration auf die Innenentwicklung eines Dorfes oder einer Stadt wird auch der Außenbereich vor baulichen Fehlentwicklungen geschützt, was die wertvolle Ressource Boden schützt. Eine weitere Zersiedelung wird reduziert, Naturräume und landwirtschaftliche Produktionsfläche sowie die offene Kulturlandschaft in den Regionen erhalten.