Regionalprogramme für landwirtschaftliche Vorsorgeflächen in Tirol

Beispielsammlung zur Raumentwicklung

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Regionalprogramme betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen in Tirol

Die Festlegung von landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen durch Raumordnungsprogramme ist ein wichtiger Faktor für die Erhaltung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen und die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln. Im alpinen Raum tragen diese Vorsorgeflächen auch zur Stärkung der Almwirtschaft und zum Schutz der Kulturlandschaft bei, während sie gleichzeitig eine geordnete Siedlungsentwicklung fördern und unerwünschte dezentrale Siedlungsentwicklungen einschränken.

Stärkung der Hauptorte und Innenentwicklung

Mit der Entschließung des Tiroler Landtages vom 2. Juli 2015 wurde die Tiroler Landesregierung u.a. aufgefordert, Raumordnungsprogramme für landwirtschaftliche Vorsorgeflächen landesweit zu erstellen. Aus der Evaluierung bestehender Regionalprogramme für überörtliche Freihalteflächen geht hervor, dass damit auch die Zielsetzungen einer geordneten Siedlungsentwicklung maßgeblich unterstützt wurden. Dazu gehören die Stärkung der Hauptorte durch eine verstärkte Innenentwicklung und die Beschränkung der Entwicklung dezentraler, schlecht erschlossener Siedlungssplitter, die aus heutiger Sicht als raumordnerische Fehlentwicklungen anzusehen sind.

Landesweite Ausweisung landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen

Nach der Verordnung von landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen für die Gemeinden des Planungsverbandes Ötztal im März 2023 ist die landesweite Ausweisung von landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen mit ca. 37.000 Hektar abgeschlossen. Das bedeutet, dass alle Regionen bearbeitet und jene landwirtschaftlichen Nutzflächen, die entsprechend der Methodik als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen in Frage kommen, als solche ausgewiesen wurden.

Insgesamt sind nun 23 Prozent des gesamten Dauersiedlungsraumes in Tirol als überörtliche Freihalteflächen ausgewiesen. Bauliche Nutzungen sind – unter den strengen Kriterien der Regionalprogramme für überörtliche Freihalteflächen – nur sehr eingeschränkt zulässig.

Land Tirol

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Statistik
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3632
Email: raumordnung.statistik[at]tirol.gv.at

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