Städtebauliche Verträge sind privatrechtliche Vereinbarungen, die zwischen einer Gemeinde bzw. einer Stadt und Grundeigentümer:innen einer potentiell umzuwidmenden Liegenschaft geschlossen werden. Auch die Stadt Graz setzt als eine der Vorreiterinnen auf diesem Gebiet immer öfter auf diese Form der städtebaulichen Qualitätssicherung. Städtebauliche Verträge sollen dazu beitragen, Stadtteile mit hoher Lebensqualität, kompakter Siedlungsstruktur, hoher Baukultur und Aufenthaltsqualität sowie qualitätsvollen öffentlichen Räumen und guter Grünraumversorgung zu entwickeln. Eine moderne Infrastruktur mit leistungsfähigen Verkehrslösungen sowie sozial und wirtschaftlich nachhaltiger Nutzbarkeit sind weitere Vorteile dieser Vertragslösung.
Die Verträge treffen liegenschaftsbezogene Festlegungen entsprechend den stadtplanerischen Vorgaben – wie Stadtentwicklungskonzept, Rahmenplan und Flächenwidmungsplan – sowie den fachplanerischen Erfordernissen insbesondere der Infrastruktur, Erschließung, Gestaltung und Mobilität. Damit soll die für die Stadtteile erforderliche Infrastruktur, Daseinsvorsorge, Baulandqualität sowie Siedlungsentwicklung gewährleistet werden. Die Inhalte städtebaulicher Verträge hängen von der Lage und Art des Bauvorhabens sowie den Bedürfnissen des jeweiligen Stadtentwicklungsgebiets ab. Vertraglich vereinbarte Maßnahmen im Bereich der Mobilität sind etwa eine ausreichende Durchwegung mit Fuß- und Radverbindungen, Sammelgaragen, Carsharing-Stellplätze oder E-Ladesäulen. Bauliche Maßnahmen umfassen zum Beispiel Vorgaben zu Fassadengestaltung, der Grünraumgestaltung oder die Sicherung des vorhandenen Baumbestandes. Ebenso können auch architektonische Vorgaben zur Gestaltung von Erdgeschoßzonen, über Gemeinschaftseinrichtungen bis hin zur Struktur einzelner Wohneinheiten getroffen werden. Des Weiteren kann mit Vertragspartner:innen ein Aufschließungskostenvertrag vereinbart werden, um die Stadt bei der Erschließung und Anbindung des Quartiers finanziell zu unterstützen.
Städtebauliche Verträge in Graz wurden zum Beispiel im Zusammenhang mit der Entwicklung der Smart City Graz oder der Reininghausgründe abgeschlossen. Die Stadt Graz will dieses Instrument zur integrierten Stadt(teil)entwicklung auch künftig einsetzen.
Städtebauliche Verträge in Graz
Stadt Graz
Rathaus, Hauptplatz 1
8011 Graz
Telefon: +43 316 872-0
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.graz.at
Fleischmarkt 1
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 5353444
Fax: +43 1 5353444-54