Beschränkung von Uferverbauung und Freizeitwohnsitzen in Velden am Wörthersee

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Beschränkung von Uferverbauung und Freizeitwohnsitzen in Velden

Durch die sehr gute Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz und die Nähe zu den Oberzentren Villach und Klagenfurt ist Velden am Wörthersee als Wohnraum sehr gefragt, was auch die stetige Bevölkerungszunahme zeigt. Ein Nachfragedruck besteht aber nicht nur auf Velden als Hauptwohnsitzstandort, sondern besonders auch auf Zweit- und Freizeitwohnsitze. Geschuldet ist das der attraktiven Lage an der Westbucht des Wörthersees, der Bekanntheit als Tourismusort und dem mediterranen Flair.

Einschränkung von Baulandausweisungen

Im Jahr 2016 hat die Marktgemeinde Velden eine befristete Bausperre für den engeren Seeuferbereich erlassen. Damit sollen eine geordnete touristische und bauliche Entwicklung, die Eindämmung von Appartements und Ferienwohnungen, eine Eindämmung von Nutzungskonflikten, die Erhaltung der Ortsbildqualitäten und des Landschaftsbildes sowie eine generelle Beschränkung einer zukünftigen weiteren Verbauung des Seeufers erreicht werden. 2017 hat der Gemeinderat eine „rote Linie“ (Deklaration) beschlossen, nach der innerhalb der festgelegten „roten Linie“ keine zusätzlichen Baulandausweisungen mehr getätigt und ein Stopp der Zweitwohnungsentwicklung umgesetzt werden soll.

Stopp der Bauland- und Appartementhausentwicklung im Seeuferbereich

Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) aus dem Jahr 2019 stellt das Leitbild für eine nachhaltige Entwicklung der Marktgemeinde Velden dar. Gemäß Leitziel will Velden eine „konsequente und geregelte Siedlungsentwicklung im Einklang mit öffentlicher Infrastruktur und Landschaft.“ Als wesentliche Ziele wurden ein Einfrieren von Baulandwidmungen und ein Stopp der Bauland- und Appartementhausentwicklung im Seeuferbereich bei gleichzeitiger Erhaltung des Anteils von Dauerbewohnern und Förderung des Tourismus verankert. Die widmungsgemäße Verwendung von Grundstücken und die baubewilligten Verwendungszwecke sowie die mögliche illegale Nutzung oder Vermietung von Wohnraum und touristischen Einheiten als Freizeitwohnsitz soll stärker kontrolliert werden. Die Zweitwohnungsentwicklung in den übrigen Gemeindeteilen wird ebenfalls beschränkt.

Mit den 2019 neu konzipierten, restriktiven Bebauungsbestimmungen (Bebauungspläne), den rechtlichen Möglichkeiten des neuen Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 und einem konsequenten Vollzug der Kärntner Bauordnung sollen diese Ziele erreicht, aber auch Nutzungskonflikte vermieden werden.

Erhaltung von Natur-, Frei- und Erholungsräumen

Bürgerinitiativen fordern ein Handeln der Gemeinden ein, damit der noch vorhandene Naturraum geschützt, Grün-, Erholungs- und Freiräume erhalten, weitere großvolumige Zweitwohnsitzanlagen vor allem in den Seeuferbereichen vermieden und engagierte Tourismusbetriebe gestärkt werden. Bauträger, Investoren und Kaufinteressierte sind vorsichtiger, der Aufwand für die Behörden ist höher und die Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren sind länger geworden. Nichts destotrotz nehmen weitere Tourismus- und Seengemeinden die Herausforderungen der illegalen Zweit- und Freizeitwohnsitze und der damit einhergehenden verstärkten Verbauung von Flächen an, diskutieren über die Problematik und streben nach einem verträglichen Ausmaß zwischen Hauptwohnsitzen, Zweitwohnsitzen und Tourismus sowie zwischen Grünräumen und baulichen Entwicklungen.

Örtliches Entwicklungskonzept Velden

 

Kontakt

Marktgemeinde Velden am Wörther See
Seecorso 2
9220 Velden
Telefon: +43 4274/2102
E-Mail: velden@ktn.gde.at

 

 

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