Bodenschutz in der Novelle des UVP-Gesetzes

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Flächensparen und Bodenschutz in der Planung – die Novelle zum UVP-Gesetz

Mit der Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G-Novelle 2023) soll das Augenmerk auf den Bodenschutz und eine Reduktion der Flächeninanspruchnahme bei besonders flächenintensiven Vorhaben verstärkt werden. Ziel ist es auch, den Verlust von wertvollen Böden zu verringern.

Dem Bodenschutz wird einerseits durch die Einführung des Bodenschutzkonzeptes Rechnung getragen und andererseits durch zusätzliche bzw. geänderte Tatbestände. Mit diesen Tatbeständen sollen Neuversiegelungen für Industrie- und Gewerbeparks, Logistikzentren, Einkaufszentren und Parkplätze auf der „grünen Wiese“ durch das UVP-G 2000 strenger als bisher erfasst werden. Ziel der Tatbestände ist es, einen mit derartigen Vorhaben einhergehenden Verlust von Böden verstärkt zu prüfen.

Schutzgut Boden für die Ernährungssicherung

Begleitend zur UVP-G-Novelle wurde die sogenannte „BEAT“-Karte (Bodenbedarf für die Ernährungssicherung in AT) online bereitgestellt und ein spezieller Leitfaden zum Thema „Die Schutzgüter Fläche und Boden in der Einzelfallprüfung und in der Umweltverträglichkeitsprüfung“ herausgegeben. Die BEAT-Karte hilft festzustellen, ob ein Vorhabensgebiet auf einer für die Ernährungssicherung in Österreich besonders wichtigen Fläche Österreichs liegt. Der Leitfaden soll Hilfestellung zur Beurteilung der Schutzgüter Fläche und Boden in der Einzelfallprüfung geben. Auch enthält er nähere Angaben zur Erstellung des Bodenschutzkonzeptes im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) sowie Beispiele für eine vorausschauende Vorhabensplanung.

Beschleunigung von Verfahren für Vorhaben der Energiewende

Die UVP-G-Novelle zielt des Weiteren darauf ab, Verfahren für Vorhaben der Energiewende zu beschleunigen – durch Festlegung des hohen öffentlichen Interesses, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei nicht ausreichend substanziierten Beschwerden, Flexibilisierung bei Änderungen von Genehmigungen, Vermeidung von Doppelprüfungen hinsichtlich des Landschaftsbildes, der Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs von Umwelteingriffen, etc. Ebenso soll in der UVP die Verfahrenseffizienz durch bessere Strukturierung und klarere Vorgaben bezüglich Prüftiefe sowie durch die Möglichkeit von Online- oder Hybrid-Verhandlungen gesteigert werden. Weiters sollen die Auswirkungen von Treibhausgasemissionen, Flächeninanspruchnahme und Bodenversieglung eines Projekts in der UVP besser berücksichtigt und Biodiversität geschützt werden.

 

 

 

 

Bundesgesetzblatt

Informationen Umweltbundesamt (Beat-Karte) 

Leitfäden des BMK zum Thema UVP

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien
E-Mail: brachflaechen-dialog@bmk.gv.at

Umweltbundesamt (UBA-GmbH)
Spittelauer Lände 5
1090 Wien
Telefon: +43 (0)1 313 04 - 0
Email: office@umweltbundesamt.at

 

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