Es liegen ausreichend Erkenntnisse und Materialien vor, die die Bedeutung der Raumordnung und Raumplanung für einen ressourcenschonenden Umgang mit dem Gut „Energie“ behandeln und aufzeigen, u.a. die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaft „Energieraumplanung 1“, veröffentlicht in der ÖROK-Schriftenreihe Nr. 192, und ein im Juni 2017 vom BMNT (vormals BMLFUW) herausgegebenes Handbuch „Impulse für eine kommunale Energieraumplanung“. Ebenso werden in den Bundesländern und in Gemeinden – teilweise gefördert durch das BMLFUW – verschiedenste Projekte umgesetzt, die die Bedeutung des Themas unterstreichen. Als Beispiele können angeführt werden:
Über diese Aktivitäten hinaus braucht es aber noch ein hohes Maß an Bewusstseinsförderung bei allen Gebietskörperschaften, bei den Energieversorgungsunternehmen sowie bei Ortsplanerinnen und -planern.
Die ÖREK-Partnerschaft „Energieraumplanung 2“ knüpft an die Ergebnisse der ersten gleichnamigen ÖREK
Das Thema „Energieraumplanung“ wurde bereits von 2012 bis 2014 im Rahmen einer ÖREK-Partnerschaft bearbeitet. Als zentrales Ergebnis konnte eine gemeinsame Begriffsdefinition erarbeitet werden: „Die Energieraumplanung wird zu jenem integralen Bestandteil der Raumplanung, der sich mit der räumlichen Dimension von Energieverbrauch und Energieversorgung umfassend beschäftigt.“ Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte in der ÖROK-Schriftenreihe Nr. 192 „Energieraumplanung“. Die Bezüge zum ÖREK 2011 sind unverändert vielfältig.
Die ÖREK-Partnerschaft „Energieraumplanung 2“ leistet voraussichtlich einen Beitrag zur Umsetzung der folgenden Subziele des Zieles 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ der UN-2030-Agenda:
11.2 Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen
11.3 Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken
11.6 Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung
11.a Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützen
BMNT (vormals BMLFUW), Abt. I/5 (Federführung)
BMVIT
Land Niederösterreich
Land Oberösterreich
Land Salzburg
Land Steiermark
Land Tirol: Energie Tirol
Städte: Bregenz, Innsbruck, Villach, Wien
Geplante Laufzeit: 2018 und 2019
Kontakt/Anfragen: felkel(at)oerok.gv.at
Fleischmarkt 1
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 5353444
Fax: +43 1 5353444-54