Auf Initiativen der Regierung Österreichs und Rumäniens sowie Serbiens und der Landesregierung Baden-Württembergs forderte die Europäische Kommission bereits im Oktober 2008 eine EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR). Vor dem Hintergrund der EU-Erweiterungen 2004 und 2007, den Beitrittsbestrebungen der Balkanstaaten und der Entstehung der Ostseestrategie bestand der Wunsch, die Kooperation im Donauraum mit neuen Ideen und Impulsen zu stärken.
Bei der Tagung des Europäischen Rates am 18./19. Juni 2009 wurde der Europäischen Kommission das Mandat zur Erarbeitung einer EU-Strategie für den Donauraum erteilt. Dem Beispiel der EU-Ostseestrategie folgend lag die Federführung für die Erarbeitung der EUSDR innerhalb der Europäischen Kommission bei der DG Regionalpolitik, wobei die Erarbeitung des Strategieentwurfes eng mit den thematisch relevanten Generaldirektionen erfolgte.
Im Unterschied zur Ostseestrategie war die Beteiligung der Donauanrainerstaaten am Erarbeitungsprozess von Anfang an hoch. Im Oktober 2009 lud die Europäische Kommission die Mitgliedsstaaten ein, Länderpositionspapiere („Non-Papers“) zu erstellen, auch Österreich brachte sich aktiv ein (siehe unten Österreichische Beiträge).
Auf der Basis dieser ersten Non-Papers wurde seitens der Europäischen Kommission ein „Scoping Paper for the public consultation“ mit Leitfragen erarbeitet, welches die Grundlage für einen öffentlichen Konsultationsprozess zwischen 2. Februar 2010 und 12. April 2010 bildete. Insgesamt sind über 100 Beiträge unterschiedlicher Akteure bei der Europäischen Kommission eingelangt.
Gleichzeitig nutzten einige Mitgliedsstaaten das Momentum und übermittelten ein zweites Positionspapier an die Europäische Kommission, so auch Österreich. Parallel fand 2010 ein Reigen an Stakeholder-Konferenzen im Rahmen des „Stock-Taking“-Prozesses statt (siehe unten Stakeholder-Konferenzen zur EUSDR). Auf der letzten Konferenz in Constanta im Juni 2010 wurde bereits der Erstentwurf der Strategie durch die Europäische Kommission vorgestellt. Es folgten bilaterale Gesprächen mit den Donauanrainerstaaten und eine Inter-Service-Konsultation zwischen den Generaldirektionen.
Am 8. Dezember 2010 wurden die Mitteilung zur EUSDR und der begleitende Aktionsplan seitens der Europäischen Kommission (EK) veröffentlicht. Nach den Schlussfolgerungen des Rats für Allgemeine Angelegenheiten am 13. April 2011 wurde die Strategie für den Donauraum auf Ebene des Europäischen Rates am 24. Juni 2011 angenommen. Damit fiel der Startschuss für die Umsetzung in den einzelnen Prioritätsfeldern.
Am 4. Juli 2011 fand die österreichische EUSDR-Auftaktveranstaltung für die breitere Fachöffentlichkeit zu folgendem Thema in Wien statt:
EU-Strategie für den Donauraum – Neue Impulse für Österreich?
Im Dezember 2009 wurde im Kreise der Teilnehmer der regelmäßigen Sitzungen der österreichinternen Koordinationsplattform ein Non-Paper erarbeitet. Dieses entsprach einem ersten österreichischen Input und enthielt eine offene Zitaten-/Schlagwortsammlung nach Themenclustern, es sollte keineswegs eine umfassende österreichische Position darstellen.
Für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Burgenland liegt zudem ein gemeinsam erarbeiteter Beitrag zur EUSDR vor, dieser wurde gemeinsam mit dem Non-Paper an die EK übermittelt.
Basierend auf dem ersten Input wurde im Frühjahr 2010 ein zweiter Beitrag erarbeitet - dieser wurde Anfang Mai 2010 an die EK übermittelt. Der zweite Beitrag wurde wiederum als Non-Paper konzipiert mit dem Ziel, den Erarbeitungsprozess der EUSDR zu bereichern und als Grundlage für bilaterale Gespräche mit Vertretern anderer Donauanrainerstaaten zu dienen.
Mehrere Großveranstaltungen mit jeweils 300-600 Teilnehmern und unterschiedlichen thematischen Schwerpunktsetzungen begleiteten im ersten Halbjahr 2010 den Entstehungsprozess der Donauraumstrategie. Ziel war es, möglichst viele Akteure in die Erarbeitung einzubeziehen.