Österreich und die EU-Strategie für den Donauraum

Österreich hat die Entwicklung einer EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) von Anfang an aktiv mitgestaltet und unterstützt. Österreichische Institutionen und Akteure beteiligen sich in vielfältiger Weise am Prozess und der Umsetzung der Donauraumstrategie.

Dreierlei thematische Koordinator:innen in Österreich

Die Umsetzung der Donauraumstrategie wird in den zwölf Prioritätsbereichen maßgeblich durch ernannte Koordinator:innen (Priority Area Coordinators (PAC)) und ihren Steering Groups vorangetrieben. Österreich hat in drei Prioritätsbereichen diese Koordinationsrolle in Kooperation mit zumindest einem weiteren Donauraumstaat übernommen:

  • Priority Area 1a - Verbesserung der Mobilität und Multimodalität in den Binnenwasserstraßen: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,Innovation und Technologie (BMK) gemeinsam mit Via Donau (in Kooperation mit Rumänien);
  • Priority Area 9 - Investitionen in Menschen und Qualifikationen: Bundesministerium für Arbeit & Wirtschaft (BMAW) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (in Kooperation mit Republik Moldau und der Ukraine);
  • Priority Area 10 - Verbesserung der institutionellen Kapazität und Zusammenarbeit: Stadt Wien (in Kooperation mit Slowenien)

Darüber hinaus wirken in allen Prioritätsbereichen österreichische Vertreter:innen in den entsprechenden Steering Groups mit (siehe Listen der Steering Group Mitglieder für jeden Prioritätsbereichen).

Innerösterreichische horizontale Koordination

Die horizontale Begleitung der EUSDR auf nationaler Ebene erfolgt über die National Coordinators (NCs). In Österreich nimmt diese Funktion das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- & Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) wahr. Im Einvernehmen mit dem BMEIA hat das BML eine österreichinterne Koordinationsplattform im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) eingerichtet, deren Hauptaufgaben die wechselseitige Information zu Themen/Aktivitäten in der EUSDR sowie von Relevanz für die EUSDR, deren gemeinsame Reflexion sowie die Erarbeitung von österreichischen Haltungen sind. Diese Koordinationsaufgaben werden einerseits durch den ÖROK-Unterausschuss für EU-Kooperationen (UA Koop) als auch durch die ÖROK-Arbeitsgruppe Donauraum wahrgenommen. In beiden Gremien sind Vertreter:innen der Bundesministerien, der Bundesländer, des Österreichischen Städtebunds, des Österreichischen Gemeindebunds sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner eingebunden. In der Arbeitsgruppe Donauraum sind darüberhinaus auch die österreichischen Kernakteure der Donauraumstrategie (österreichische Steering Group Mitglieder und Prioritätsbereichskoordinator:innen) involviert. Sitzungen finden jährlich ein- bis zweimal statt. 

Österreichischer EUSDR-Vorsitz 1. November 2023 bis 31. Dezember 2024

Mit 1. November 2023 übernimmt Österreich den EUSDR-Vorsitz zu einem Zeitpunkt, an dem die Makroregion Donauraum eine Zeit des Übergangs durchlebt. Neben dem anhaltenden illegalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist der Donauraum mit grundlegenden und weitreichenden Veränderungen konfrontiert: geopolitische Verschiebungen, wirtschaftliche Unsicherheit, Klimawandel, demografischer Wandel und wachsende soziale Ungleichheit. All diese Herausforderungen erfordern eine verstärkte Zusammenarbeit über Grenzen hinweg.

Unter dem Motto "Shaping Transformation, Creating Opportunities: A Prosperous, Resilient and Secure Danube Region" gestaltet Österreich bis zum 31. Dezember 2024 den EUSDR-Prozess entlang folgender Schwerpunkte:

  1. Beitrag zu Stabilität und Sicherheit und einer klaren europäischen Perspektive für den gesamten Donauraum
  2. Förderung von Innovation, Qualifikationen und Wirtschaftsmöglichkeiten im Donauraum
  3. Verbesserung des Ökosystems, der Wasserwirtschaft und der Bewältigung des grünen Wandels im Donauraum

In all diesen Schwerpunktbereichen wird sich Österreich um die Beteiligung und Einbindung der Jugend, der Zivilgesellschaft sowie regionaler und lokaler Akteurinnen und Akteure bemühen.

Daneben verfolgt der österreichische EUSDR-Vorsitz die folgenden drei institutionellen bzw. Verwaltungsziele:

  • Stärkung des politischen Engagements und der breiten Eigenverantwortung für die EUSDR durch eine umfassende Einbeziehung aller interessierten Akteurinnen und Akteure im Donauraum
  • Fortsetzung der gemeinsamen Anstrengungen, um konkrete Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten
  • Veranschaulichung des klaren Mehrwerts der EUSDR auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene und Gewährleistung der Sichtbarkeit, u.a. durch Bekanntmachung der EUSDR-flagship projects sowie der Projekte des Interreg Donauraumprogramms.

Einen zusätzlichen Schwerpunkt wird der Start eines Diskussionsprozesses zur Identifizierung von Schlüsselbotschaften und -prozessen im Hinblick auf die Zukunftsperspektiven der EUSDR nach 2024 bilden.

Mehr Informationen zu Vorsitzprogramm und EUSDR-Veranstaltungen finden Sie unter eusdr2024.at

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