Das Instrument „Evaluierung“ stellt ein entscheidendes Element zur strukturierten Bewertung des Fortschritts bei der Erreichung der Programmziele dar, welches durch Einspielung in das Programmmanagement sowie Partnerschaft mittels Lerneffekten zur Hebung der Qualität der Programmumsetzung beitragen soll. Evaluierung hat die Aufgabe, die Zielerreichung eines Programms zu überprüfen, Lehren aus der Umsetzung des Programms zu ziehen und Effizienz und Effektivität zu bewerten, um Verwaltung und Ergebnisse eines Programms zu verbessern. Augenmerk soll dabei auch auf Wirkungsevaluierungen gelegt werden, mit denen die Beiträge der Programme zu den Ergebnissen untersucht und bewertet werden.
Hier finden Sie Informationen zu wesentlichen Aspekten der Evaluierung und Umweltprüfung des IWB/EFRE-Programms 2014-2020::
In Österreich wird im Bereich der EU-Regionalpolitik spätestens seit der Einrichtung der „Koordinations- und Arbeitsplattform Evaluierung“ („KAP-EVA“) bei der ÖROK- Geschäftsstelle für die Periode 2000-2006 die prozess- und dialogorientierte Herangehensweise bei Evaluierungen als treibende Kraft für die Hebung des Nutzens dieses Instruments erachtet. Evaluierung soll partizipativ gestaltet werden, womit dem Rollenverständnis des Evaluators als Experte und „Facilitator“ Rechnung getragen wird und eine aktive Mitwirkung der beteiligten Partnerschaft gefördert wird. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Evaluierung zu keinem (wissenschaftlichen) Selbstzweck durchgeführt wird, sondern ein Instrument zur Verbesserung der Qualität und Hebung der Relevanz von Programmierung und Implementierung darstellt. In diesem Licht soll Evaluierung auch einen gemeinsamen Lernprozess und partnerschaftliche Reflexion ermöglichen.
Die Eckpunkte der Programmbewertungen sind in einem vom Begleitausschuss beschlossenen Evaluierungsplan gemäß den Verordnungsvorgaben festgelegt. Im Plan wird ein Überblick über die geplanten Evaluierungen der Ziele der Prioritätsachsen gegeben, wobei der indikative Charakter zu betonen ist, da die Durchführung der Evaluierungen maßgeblich vom Fortschritt der Programmabwicklung abhängig ist.
Das von Richard Hummelbrunner, Markus Gruber und Simon Pohn-Weidinger erstellte Papier "Ergebnisorientierung in der EU - Programmperiode 2014-2020. Anforderungen und Herausforderungen für österreichische EFRE Programme. Beispiele für Interventionen" (Download als PDF-Datei) gibt einen Einblick in die Interventionslogik und mögliche Herangehensweisen an die Ergebnisorientierung in Österreich.
Für die Ergebnisorientierung wurden im Auftrag der Verwaltungsbehörde bei der ÖROK-Geschäftsstelle von JOANNEUM RESEARCH POLICIES Ausgangswerte für die Ergebnisindikatoren (sogenannte Baselines) für das IWB/EFRE-Programm erhoben. Es liegen dazu Factsheets für Österreich insgesamt und die Bundesländer vor, die unter diesem Link abgerufen werden können.
Eng gekoppelt an den Erstellungsprozess wurde gemäß „Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme“ vom 27. Juni 2001 (SUP-Richtlinie) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) vorgenommen. Die SUP wurde (wie auch die Ex-ante-Evaluierung) von der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH (POLICIES - Zentrum für Wirtschafts- und Innovationsforschung) durchgeführt.
Die SUP-Richtlinie sieht gemäß Artikel 6 eine Konsultation der Öffentlichkeit vor. Dieses öffentliche Konsultationsverfahren ist am 7. Februar 2014 eingeleitet worden. Dabei standen als Dokumente der SUP-Umweltbericht vom Februar 2014 und die OP-Entwurfsfassung 2.0 vom 5. Februar 2014 zur Einsicht zur Verfügung. Stellungnahmen zum Umweltbericht konnten bis zum 12. März 2014 eingebracht werden.
Nach Ablauf des öffentlichen Konsultationsverfahrens wurden die eingelangten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit für die Finalisierung der Dokumente berücksichtigt. Dies wurde entsprechend dokumentiert und das Ergebnis der SUP ist im <link http: www.efre.gv.at download_center operationelles_programm _blank external link in new>Download-Center auf <link http: www.efre.gv.at _blank external link in new>www.efre.gv.at abrufbar: Zusammenfassende Erklärung gemäß Artikel 9 der SUP-Richtlinie, Umweltbericht (final)
Die Formulierung des Programmes erfordert ein vernetztes Zusammenspiel mehrerer Beteiligter mit unterschiedlichen Aufgaben, Kompetenzen und Interessen. Dies spiegelt sich auch bei der Gestaltung der Ex-ante-Evaluierung wider, insbesondere wird eine konstruktive Auseinandersetzung an Hand der unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten angestrebt. Die Ex-ante-Evaluierung soll nicht nur in einen Bewertungsbericht münden, sondern auch Lernprozesse bei den an der Formulierung des Programmes unmittelbar Beteiligten unterstützen. Sie soll die Fähigkeiten der Beteiligten steigern sowie Hilfestellung geben, die Tragweite, die Einbettung und Kohärenz sowie potenzielle Implikationen zu erfassen und allfällige Probleme zu erkennen bzw. zu lösen.
Die Ex-ante-Evaluierung gemäß Art. 55 der Dachverordnung wurde von der Joanneum Research GmbH (POLICIES – Zentrum für Wirtschafts- und Innovationsforschung) durchgeführt, wobei zusätzlich das European Policies Research Centre (EPRC) der University of Strathclyde, Glasgow seine europäische Perspektive eingebracht hat.
Im Zuge der Ex-ante-Evaluierung fand ein interner diskursiver Austausch zwischen den programmverantwortlichen Stellen und den ExpertInnen von JR/POLICIES (EvaluatorInnen) und convelop (OP-Erstellung) statt, der Endbericht wird abschließend öffentlich gemacht werden.
Beide Teile – SUP sowie Ex-ante-Evaluierung – wurden zeitlich so getaktet, dass sie mit der Einreichung des Operationellen Programms (Mitte April 2014) korrelieren. Im Zuge der Überarbeitung des OP in Berücksichtigung der formalen Anmerkungen der EK im Laufe des zweiten Halbjahres 2014 wurden sowohl die SUP als auch die EaE vor dem Hintergrund der geänderten Programmstruktur überprüft und aktualisiert. Der Endbericht zur Ex-ante-Evaluierung ist in der finalen Fassung vom November 2014 im <link http: www.efre.gv.at download_center operationelles_programm>Download-Center auf <link http: www.efre.gv.at external link in new>www.efre.gv.at abrufbar.
Grundlage der begleitenden Evaluierung der IWB/EFRE-Programms 2014-2020 bilden die einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Dachverordnung sowie die EFRE-Verordnung. Generell hat die Evaluierung die Aufgaben, die Zielerreichung des Programms zu überprüfen sowie die Effizienz und Effektivität des Programms und der Umsetzung zu bewerten. Das Ziel ist es, Informationen über die Ergebnisse zu liefern sowie Verbesserungspotenziale einerseits für die laufende Programmperiode, andererseits auch für die Zukunft aufzuzeigen. Diesbezüglich spielen die Ergebnisse der Evaluierung eine wichtige Rolle als Input für den Programmierungsprozess der Programmperiode 2021-2027, was im Zeitplan der Evaluierung entsprechend berücksichtigt wurde.
Die begleitende Evaluierung des IWB/EFRE-Programms wird von einem Konsortium bestehend aus den Firmen ÖIR (Projektleitung), convelop, KMU-Forschung, ÖAR, ÖGUT und Spatial Foresight (Luxemburg) durchgeführt. Die diesbezüglichen Arbeiten starteten (nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens im Dezember 2017, einem Verhandlungsverfahren nach vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich) Anfang 2018.
Die Evaluierung findet im Rahmen von zehn sogenannten „Leistungspaketen“ (LP) statt:
Dieses Leistungspaket verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- „Querschnittsthemen-Check“: Bewertung der Ansätze und Beiträge zu den Querschnittsthemen aus allen Prioritätsachsen (für alle inhaltlichen Leistungspakete)
- Evaluierung und Auswertung der „Awareness-Fragebögen“: Verbesserungsvorschläge aus der Evaluierung wurden bereits in den Online-Fragebögen implementiert.
- Sammlung der umgesetzten spezifischen Maßnahmen zu Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
Ad Hoc Evaluierungen: Die Möglichkeit von Ad Hoc Evaluierungen wurde z.B. zur Einschätzung der Programmänderungen 2019 in Anspruch genommen.
Der Zeitplan sieht eine gestaffelte Bearbeitung der Leistungspakete vor, wobei wesentliche Ergebnisse 2019 und 2020 vorliegen. Ende 2022 liegt der Bewertungsbericht gemäß Artikel 114 Dachverordnung vor (LP 8) in dem die Teilergebnisse zusammengefasst und Gesamtaussagen auf Programmebene gezogen werden.
Alle Evaluierungsberichte der begleitenden Programmevaluierung können auf der IWB/EFRE-Programmseite unter diesem Link abgerufen werden.
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