Auf Basis des Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz vom Juli 2013 erfolgte ab September 2013 die Erarbeitung des österreichweiten gemeinsamen IWB/EFRE-Regionalprogramms 2014-2020 mit der Verwaltungsbehörde in der ÖROK-Geschäftsstelle. Das Programm wurde mit Unterstützung der Firma convelop GmbH in enger Abstimmung mit den programmverantwortlichen Landesstellen und den zuständigen Bundesstellen sowie unter partnerschaftlicher Einbindung der relevanten Stakeholder in den zuständigen Gremien für das IWB/EFRE-Programm (Aufsichtsgruppe, Steuerungsgruppe, Begleitausschuss EFRE-Programm) erstellt.
Aufgrund der EU-Vorgaben zur inhaltlichen Konzentration und Ergebnisorientierung, aber auch aufgrund der Komplexität der Programmabwicklung in Österreich, war der politische Wille gegeben, die Struktur der EFRE-Abwicklung zu reformieren. Die von Bund und Ländern gemeinsam getragene „EFRE-Reformagenda“ sieht Maßnahmen zu einer effizienten und reibungslosen Abwicklungsstruktur vor, welche von allen Partnern als Systembeteiligte umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung der "EFRE-Reformagenda" umfasste die Reduktion der Zahl der Förderstellen, die Festlegung einheitlicher Standards bei der Abwicklung und vor allem die Zusammenführung der regionalen Programme in eine österreichweites IWB/EFRE-Förderprogramm.
Das Programm baut inhaltlich auf den damals bereits weit fortgeschrittenen Planungen der Länder auf, welche im Rahmen des Projektes „IWB/EFRE-Programmierung 2014-20“ koordiniert worden sind. Rahmengebend waren auch die Vorgaben der Europäischen Kommission, welche – ausgehend von der allgemeinen ESIF-Dachverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) und der EFRE-VO (Verordnung (EU) Nr. 1301/2013) – durch das sogenannte "country position paper" der EK für Österreich (englisch / deutsch) sowie informelle Konsultationen präzisiert wurden.
Das Operationelle EFRE-Programm umfasst die Übergangsregion Burgenland ("transition region") sowie die stärker entwickelten Regionen Österreichs ("more developed regions" = alle anderen Länder), also räumlich das gesamte Bundesgebiet Österreichs.
Das Programm wurde einer Ex-Ante-Evaluierung unterzogen und es wurde eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt.
Österreich-intern wurde das Programm auf Bundesebene durch den Ministerrat am 8. April 2014 und auf Länderebene individuell im Laufe des Jahres 2014 beschlossen. Das EFRE-Programm Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020 wurde als offizieller Vorschlag am 17. April 2014 via SFC2014-System an die Europäische Kommission übermittelt. Die Europäische Kommission hat in der Folge eine sogenannte "Interservice-Konsultation" durchgeführt, im Zuge derer auch die anderen Dienststellen der EK zum OP Stellung nehmen konnten. Ende Juli hat die Europäische Kommission offizielle Anmerkungen übermittelt, welche in enger Abstimmung mit den österreichischen Stellen im Laufe des Herbstes berücksichtigt wurden. Die Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission ist am 16. Dezember 2014 erfolgt.
Zum Download: Genehmigte Fassung vom 16. Dezember 2014
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