Der Erstellungsprozess zu STRAT.AT 2020 diente dazu, die gemeinsame, nationale thematische Zielsetzung zu erarbeiten und die Partnerschaftsvereinbarung parallel zu den Programmierungen der ESI-Fonds zu entwickeln.
Neben der Entwicklung der Inhalte hat der Prozess auch die Verbindung der Logiken verschiedener „Welten“ (z.B. verschiedene Fonds mit den jeweiligen Abwicklungsstrukturen, EU, österreichische Ebene, Fachöffentlichkeit) ermöglicht. In den STRAT.AT 2020 sind die Erfahrungen der letzten Förderperioden eingeflossen und daher wurde die Verzahnung mit den laufenden Programmierungsprozessen des EFRE, ELER, EMFF und ESF besser gewährleistet.
Der STRAT.AT 2020-Prozess startete im April 2012 und die Ersteinreichung bei der Europäischen Kommission erfolgte offiziell am 17. April 2014.
Die Kommission hat in der Folge eine sogenannte "Interservice-Konsultation" durchgeführt, im Zuge derer die Dienststellen der EK zur PV Stellung nehmen konnten. Eine Entscheidung der Kommission mit formalen Anmerkungen zur österreichischen Partnerschaftsvereinbarung wurde Mitte Juli 2014 übermittelt.
Nach interner Abstimmung zwischen den verschiedenen Generaldirektionen der EK ("Interservice Konsultation") und Rückmeldung der Anmerkungen an Österreich folgte in mehreren informellen Konsultationsrunden zwischen Österreich und der EK die Finalisierung des Dokuments.
Die Partnerschaftsvereinbarung STRAT.AT 2020 wurde von der Europäischen Kommission am 17. Oktober 2014 per Entscheidung angenommen und diese dann am 20. Oktober 2014 im "Haus der Europäischen Union" von Kommissar Johannes HAHN an Staatssekretärin Sonja STESSL übergeben.
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