Das STRAT.AT 2020 Stakeholder-System besteht aus zahlreichen AkteurInnen, die in verschiedenen Gremien eingebunden sind. In den Gremien der ÖROK sind AkteurInnen aller Ebenen vertreten.
Die Möglichkeiten der öffentlichen Beteiligung am und Information zu STRAT.AT 2020 waren:
Die STRAT.AT 2020-Foren waren offen für alle programmbezogenen AkteurInnen (ProgrammumsetzungspartnerInnen, Wirtschafts- und Sozialpartner, Städte- Gemeindebund, intermediäre Dienstleister, NGOs, ExpertInnen/Wissenschaft).
Die Foren dienten der Information über die Zwischenergebnisse und dem Feedback sowie der Vertiefung des Austauschs zwischen den AkteurInnen aller beteiligten Programmwelten.
Während des Prozesses sind 4 große STRAT.AT 2020-Foren vorgesehen:
Während des STRAT.AT 2020-Prozesses wurden zwei Online-Stellungnahmeverfahren durchgeführt:
Fokusgruppen wurden von der Steuerungsgruppe eingesetzt, um klärende bzw. vertiefende Vorarbeiten zu leisten (siehe Menüpunkte "Arbeitsgremien" bzw. "Fokusgruppen").
Der UA RegWi trägt als zuständiges Gremium gemäß ÖROK-Beschluss die Hauptverantwortung für den STRAT.AT 2020-Prozess. Seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 fungiert der UA RegWi als weiteres Koordinationsgremium zu Fragen der EU-Regionalpolitik sowie deren Umsetzung in Österreich. Der UA RegWi wird regelmäßig über den Prozess und seine Ergebnisse informiert und fasst relevante Beschlüsse.
Der UA RegWi setzt sich zusammen aus VertreterInnen von Bund, Ländern, Städte- und Gemeindebund, Wirtschafts- und Sozialpartnern.
Die Programmierungsprozesse des EFRE, ELER, EMFF und des ESF waren wesentliche Möglichkeiten, gestaltend an den Programmen 2014–2020 mitzuwirken.
Im Rahmen des Erstellungsprozesses der österreichischen Partnerschaftsvereinbarung für die „ESI-Fonds“ des Zeitraums 2014-2020 (STRAT.AT 2020) war es uns ein Anliegen, eine qualitätsvolle Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen und alle "Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung" zu erfüllen. Eine Einschätzung der Beteiligungskultur des bisherigen Prozesses wurde gemäß dem Handbuch „Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung - Empfehlungen für die gute Praxis“ (Hrsg. BKA III/7, BMLFUW V/8; Ministerratsbeschluss vom 2. Juli 2008) von der ÖROK-Geschäftsstelle vorgenommen und ist im nebenstehenden Dokument festgehalten.
Öffentlichkeitsbeteiligung im STRAT.AT 2020-Prozess
Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung: http://www.partizipation.at/standards_oeb.html