Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III

Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG wurde bereits in der Strukturfondsperiode 1989-1993 mit der Hauptzielsetzung eingerichtet, die Kooperation über die nationalen Grenzen hinweg zu stärken. Schwerpunkte der Strukturfondsperiode 1994-1999 bildeten anfangs die regionale Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen sowie die Schaffung von transnationalen Energienetzen. Mit der Einführung von INTERREG IIC im Jahre 1997 wurde der Aspekt der transnationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Raumordnung/Raumplanung hinzugefügt.

Im Programmplanungszeitraum 2000-2006 wurde INTERREG III zur wichtigsten Gemeinschaftsinitiative im Rahmen der europäischen Regionalpolitik, was auch durch die Mittelausstattung (knapp 50% aller Gemeinschaftinitiativen-Mittel) demonstriert wurde.

In den Leitlinien der Europäischen Kommission, die am 23. Mai 2000 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurden, sind die drei "Ausrichtungen" von INTERREG III genauer definiert:

  • INTERREG III A - Grenzübergreifende Zusammenarbeit: wie bereits in der Strukturfondsperiode 1995-1999 Förderung von Programmen zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen.
  • INTERREG III B - Transnationale Zusammenarbeit (bisher INTERREG IIC): Über diese Programme wird die transnationale Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden in definierten Kooperationsräumen gefördert.
  • INTERREG III C - Interregionale Zusammenarbeit: umfasst europaweite Kooperationsaktivitäten zwischen Regionen zu spezifischen Themen, die von der Kommission festgelegt werden.

Die Abgrenzung der Programmgebiete für die bilateralen grenzüberschreitenden Programme im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen INTERREG IIIA ergab sich direkt aus der INTERREG III-Leitlinie.

Karte: INTERREG IIIA - Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Die Europäische Kommission hat mit Entscheidung vom 11. Juli 2000 für Österreich eine Mittelausstattung für INTERREG III in Höhe von 183 Mio. EUR festgelegt. Österreich hat folgende Zuordnung der Strukturfondsmittel zu den drei Ausrichtungen getroffen:

INTERREG III A: 142,02 Mio. EUR
INTERREG III B: 30,00 Mio. EUR
INTERREG III C: 9,98 Mio. EUR

Die Mittel für INTERREG III B wurden auf die Programme CADSES und Alpenraum im Verhältnis von 7 : 3 (= 21, 25 : 8,75 Mio. EUR) aufgeteilt.

Das Bundeskanzleramt (Abt. IV/4 - Koordination Raumordnung und Regionalpolitik) hat ein Internet-Portal für INTERREG III mit allgemeinen Informationen und weiterführenden Links zu allen INTERREG III-Programmen mit österreichischer Beteiligung unter folgender Adresse eingerichtet:  www.interreg.at

 

 

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