Im Rahmen von Ziel 2 der Strukturfonds wird die wirtschaftliche und soziale Umstellung von Gebieten mit Strukturproblemen unterstützt. Es betrifft industrielle, ländliche oder städtische Gebiete in allen österreichischen Bundesländern außer dem Burgenland, das in seiner Gesamtheit unter Ziel 1 fällt.
Die Europäische Kommission setzte für Österreich die Bevölkerungshöchstgrenze für Ziel 2 mit 1,995 Mio. Einwohnern fest. Das sind etwa 25% der österreichischen Gesamtbevölkerung. Darüber hinaus gelangen beachtliche Teile Österreichs bis 2005 in den Genuss von EU-Förderungen im Rahmen sogenannter „Übergangsregelungen“ („phasing-out“). Diese Förderungen wurden ebenfalls innerhalb der Ziel-2-Programme abgewickelt und betreffen Regionen, die bis 1999 unter Ziel 2 oder Ziel 5b gefallen sind, in der Periode 2000-2006 jedoch nicht mehr unter Ziel 2 förderfähig sind.
Die acht Ziel 2-Gebiete nach Bundesländern:
Folgende Detailinformationen sind den acht regionalen Programmen zu entnehmen: