INTERREG IIIB 2000-2006

INTERREG wurde bereits in den frühen neunziger Jahren mit der Intention eingerichtet, die Kooperation über die nationalen Grenzen hinweg zu unterstützen. Als eine sogenannte Gemeinschaftsinitiative zielte INTERREG in der EU-Förderperiode von 2000 bis 2006 auf die Stärkung des ökonomischen und sozialen Zusammenhalts sowie eine regional ausgewogene Entwicklung in allen Ländern Europas.
Die Ausrichtung IIIB betrifft die transnationale Kooperation; über diese Programme wurde die Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren in mehrere Staaten umfassenden Kooperationsräumen gefördert.

Die transnationale Zusammenarbeit stützt sich auf das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK), das 1999 finalisiert wurde. Das EUREK ist das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Europäischen Kommission zur räumlichen Entwicklung der EU. Mit dem EUREK zielt die EU darauf, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Union zu stärken, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes zu fördern und im europäischen Raum eine ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit sowie nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Als rechtlich nicht bindendes Dokument bildet es einen politischen Rahmen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den gemeinschaftlichen Fachpolitiken mit hoher Raumwirksamkeit untereinander sowie mit den Mitgliedstaaten, ihren Regionen und Städten. Transnationale Interreg-Projekte sollen dabei einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der EU-Ziele leisten.

In der Strukturfondsperiode 2000-2006 hatte Österreich an zwei transnationalen Kooperationsräumen Anteil: am Programm für den Alpenraum – dem „Alpine Space“ – und an jenem für den gesamten zentral- und südosteuropäischen Raum zwischen Ostsee und Ägäis – dem „CADSES-Raum“ (Central, Adriatic, Danubian and South-Eastern European Space).

Für beide Programme zusammen standen Österreich 30 Millionen Euro aus den Strukturfonds der Europäischen Union zur Verfügung. Hinzu kommen nationale Kofinanzierungen, die mindestens 50 Prozent der Projektfördersummen ausmachten. INTERREG IIIB wurde im Rahmen von Projektpartnerschaften umgesetzt, die sich um eine bestimmte Zielsetzung herum finden und aus Partnern aus mindestens drei Staaten bestehen. Die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen sowie der Austausch von Methoden und Informationen standen im Mittelpunkt der meisten Projekte.

In der Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 wurde die Gemeinschaftsinitiative INTERREG aufgewertet und als neues Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ zu einem Hauptförderinstrument der europäischen Regionalpolitik. Mit insgesamt 7,9 Mrd. Euro stehen in dieser Förderperiode für grenzübergreifende Kooperationen auch deutlich mehr Mittel zur Verfügung.

Projektdatenbank: Informationen zu Projekten mit österreichischer Beteiligung


Broschüren zu Projekten in den INTERREG IIIB-Programmen:

Broschüre dreiB

über genehmigte Projekte
der Strukturfondsperiode 2000-2006:

dreiB deutsch

dreiB english


Broschüren zu Ergebnissen im Alpenraumprogramm 2000-2006:

Alpenraum-Broschüre

zu genehmigten Projekten
in der Strukturfondsperiode 2000-2006

Alpenraum-Broschüre deutsch
Alpenraum-Broschüre englisch

 

Verbindungen schaffen...

Projekte des INTERREG IIIB Alpenraumprogramms 2000-2006

ASP IIIB "Verbindungen schaffen" (deutsch),
ASP IIIB "Bridging Potentials" (english)


Broschüren zu Ergebnissen im CADSES Programm:

CADSES Results - 1

zu genehmigten Projekten
in der Strukturfondsperiode 2000-2006

CADSES Results - Issue 1 (EN)

CADSES Results - 2

zu genehmigten Projekten
in der Strukturfondsperiode 2000-2006

CADSES Results - Issue 2 (EN)

 

CADSES Results - 3

zu genehmigten Projekten
in der Strukturfondsperiode 2000-2006

CADSES Results - Issue 3 (EN)

 


Unterlagen zu den INTERREG IIIB Programmen

Studie zur transnationalen Kooperation

Die Ergebnisse der im Auftrag der Bundeskanzleramts (nationale Interreg IIIB Koordination) im Jahr 2003 durchgeführten empirischen Studie "Systemische Analyse von Steuerung und Raumwirksamkeit transnationaler Kooperation" können nachstehend in Kurz- und Langfassung heruntergeladen werden.

Download: Studie english summary  

Download: Studie Kurzfassung deutsch 

Download: Studie Endbericht lang 

Verordnungen

Für die Abwicklung der INTERREG IIIB-Programme ALPENRAUM und CADSES waren auch folgende europäische Rechtsgrundlagen zu beachten, die sowohl in deutscher als auch in englischer Fassung verfügbar waren.

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1260/1999 DES RATES vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds.

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1783/1999 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 1999 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1159/2000 DER KOMMISSION vom 30. Mai 2000 über die von den Mitgliedstaaten zu treffenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Interventionen der Strukturfonds.

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 448/2004 DER KOMMISSION vom 10. März 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich der Zuschußfähigkeit der Ausgaben für von den Strukturfonds kofinanzierte Operationen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1145/2003.

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1685/2000 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich der Zuschußfähigkeit der Ausgaben für von den Strukturfonds kofinanzierte Operationen.

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 438/2001 DER KOMMISSION vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturfondsinterventionen.

  • MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DIE MITGLIEDSTAATEN vom 28.4.00 über die Leitlinien für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Raums INTERREG III, K(2000) 1101 - DE.

Mitteilungen der Kommission bezüglich EU-Osterweiterung

Anfang Juli 2003 hat die Europäische Kommission ein Konzept für ein neues Nachbarschaftsinstrument für Kooperationsaktivitäten an den zukünftigen EU-Außengrenzen vorgelegt. Nachfolgend finden Sie die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2003 über die "Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument".

Weiters finden Sie hier eine Mitteilung der Kommission vom 16. Juli 2003 "über die Umsetzung der Verpflichtungen, die von den beitretenden Ländern im Rahmen der Beitrittsverhandlungen über Kapitel 21 - Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente eingegangen worden sind".

Download: Mitteilung der Kommission "Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument"  

Download: Mitteilung der Kommission "Umsetzung der Verpflichtungen - Kapitel 21"  

Download: Anhang zur Mitteilung der Kommission "Umsetzung der Verpflichtungen - Kapitel 21" (in Englisch) 

letzte Aktualisierung 21.1.2016

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