Das INTERREG IIIB-Programm Alpine Space zielte in erster Linie auf eine nachhaltige Entwicklung, die durch länderübergreifende Maßnahmen gestärkt werden kann. Zu den von INTERREG IIIB geförderten Aktivitäten zählen unter anderem umweltschonende, aber dennoch effiziente Verkehrs- und Kommunikationslösungen, Maßnahmen zur Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes sowie der Schutz vor Naturgefahren.
Kooperationsraum Alpenraumprogramm 2000-2006
Das Programmdokument für den Alpenraum wurde gemeinsam von den Programmpartnern und einer Gruppe von externen Experten erstellt. Im Dezember 2000 wurde es bei der Europäischen Kommission eingereicht, am 19. Dezember 2001 genehmigt. Als Ergänzung dazu gab es das Programme Complement, in dem weitere wichtige Informationen enthalten waren.
Am INTERREG IIIB-Programm "Alpenraum" beteiligten sich insgesamt sieben Staaten: die EU-Mitglieder Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien und Österreich sowie die Schweiz und Liechtenstein.
Das Programm hatte ein Gesamtvolumen von rund 123,8 Mio €, mit einem (indikativen) österreichischen Anteil von 18,6 Mio. Euro. Die EU-Kofinanzierung betrug maximal 50 % (75 % für Slowenien), die restlichen Mittel mussten aus (öffentlichen und/oder privaten) nationalen Mitteln finanziert werden.
Drittstaaten konnten ihre ergänzenden Finanzierungen aus nationalen Mitteln oder den entsprechenden EU-Programmen (z.B. Phare) aufbringen. In der Schweiz wurden vom Bund nationale Mittel zur Kofinanzierung von INTERREG IIIB-Mitteln zur Verfügung gestellt.
Priorität | Summe | öffentliche Ausgaben EFRE | öffentliche Ausgaben national |
Priorität 1 | 31.383.854 | 15.691.927 | 15.691.927 |
Priorität 2 | 38.153.858 | 19.076.929 | 19.076.929 |
Priorität 3 | 42.828.096 | 21.409.048 | 21.409.048 |
Technische Hilfe | 7.089.792 | 3.544.896 | 3.544.896 |
Summe | 119.445.600 | 59.722.800 | 59.722.800 |
Länderübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Raumentwicklungspolitik wurde in der Vergangenheit immer bedeutender. Gründe dafür waren die europäische Integration, die Internationalisierung der Wirtschaft und die EU-Erweiterung, welche die gegenseitigen Abhängigkeiten und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Ländern und Regionen erhöhen. Daher konnten wichtige Fragestellungen und Herausforderungen in der Raumentwicklung nur mehr in europäischen Großregionen (transnational) sinnvoll bearbeitet werden.
Mit der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIB ALPENRAUM beabsichtigte die EU in der Programmplanungsperiode 2000-2006, diese transnationalen Kooperationen zur Raumentwicklung im Alpenraum gezielt unterstützen. Der dafür ausgewiesene Programmraum umfasst die Gebirgsregionen im geographischen Sinn wie auch die umgebenden Hügel- und Tiefländer. Dem Kerngebiet der Alpen steht somit der peri-alpine Gürtel, der einige wichtige europäische Metropolen beinhaltet, gegenüber. Österreich ist mit allen neun Bundesländern im INTERREG-IIIB-Programm „Alpenraum“ beteiligt.
Gemeinsames Pilotaktionsprogramm Art. 10 Ostalpenraum: Bereits zwischen 1996 und 1999 wurde das Gemeinsame Pilotaktionsprogramm nach Art. 10 EFRE für den Ostalpenraum, welches das aktuelle Programmgebiet Alpenraum zum Teil abdeckt, mit österreichischer Beteiligung abgewickelt. Es führte zu einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit in der transnationalen Raumentwicklung und lieferte auch erste Ergebnisse für den zu dieser Zeit noch laufenden EUREK-Prozess.
Länderübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Raumentwicklungspolitik wurde in der Vergangenheit immer bedeutender. Gründe dafür waren die europäische Integration, die Internationalisierung der Wirtschaft und die EU-Erweiterung, welche die gegenseitigen Abhängigkeiten und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Ländern und Regionen erhöhen. Daher konnten wichtige Fragestellungen und Herausforderungen in der Raumentwicklung nur mehr in europäischen Großregionen (transnational) sinnvoll bearbeitet werden.
Mit der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIB ALPENRAUM beabsichtigte die EU in der Programmplanungsperiode 2000-2006, diese transnationalen Kooperationen zur Raumentwicklung im Alpenraum gezielt unterstützen. Der dafür ausgewiesene Programmraum umfasst die Gebirgsregionen im geographischen Sinn wie auch die umgebenden Hügel- und Tiefländer. Dem Kerngebiet der Alpen steht somit der peri-alpine Gürtel, der einige wichtige europäische Metropolen beinhaltet, gegenüber. Österreich ist mit allen neun Bundesländern im INTERREG-IIIB-Programm „Alpenraum“ beteiligt.
Gemeinsames Pilotaktionsprogramm Art. 10 Ostalpenraum: Bereits zwischen 1996 und 1999 wurde das Gemeinsame Pilotaktionsprogramm nach Art. 10 EFRE für den Ostalpenraum, welches das aktuelle Programmgebiet Alpenraum zum Teil abdeckt, mit österreichischer Beteiligung abgewickelt. Es führte zu einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit in der transnationalen Raumentwicklung und lieferte auch erste Ergebnisse für den zu dieser Zeit noch laufenden EUREK-Prozess.
Vier generelle Zielsetzungen
Diese Ziele sollten durch die Umsetzung von transnationalen Projekten (d.h. mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen Partnerstaaten) in drei Prioritäten erreicht werden. Um diese Prioritäten gezielt verfolgen zu können, definierten die Partnerstaaten eine Reihe von Maßnahmen, die für die Umsetzung des Programms den Rahmen bildeten:
Das Programmdokument Community Initiative Programme (CIP), gab einen Überblick über den Kooperationsraum, die Programmprioritäten, die Managementstrukturen wie auch die finanzielle Ausstattung des Alpenraumprogramms 2000-2006.
Ebenso wie in den neueren Programmperioden erfolgte die Programmabwicklung durch die Verwaltungsbehörde und das gemeinsame Technische Sekretariat. Die Funktion des National Contact Point für Österreich wurde von der Österreichischen Raumordnungskonferenz wahrgenommen. Der Lenkungsausschuss hatte die Aufgabe, die Förderfähigkeit von Projekten zu prüfen und zu beschließen. Ihm oblag auch die Festlegung der "Call for projects", die Koordination mit anderen Programmen und Politiken der EU sowie die Aufsicht über die Verwaltungsbehörde. Mitglieder des Lenkungsausschusses waren u.a. je zwei Vertreter (von nationaler wie auch regionaler Ebene) der Partnerstaaten. Ein Vertreter der Europäischen Kommission konnte als Beobachter den Sitzungen des Lenkungsausschusses beiwohnen. Der Begleitausschuss überwachte die Durchführung des Programms, bestätigte die Ergänzung zur Programmplanung, genehmigte die Projektauswahlkriterien und die Änderungsanträge des Programms. Der Begleitausschuss bestand aus 2-3 Vertretern eines Partnerstaates, die sowohl von nationaler als auch regionaler Ebene entsendet werden. Vertreter der Europäischen Kommission konnten in beratender Funktion an den Sitzungen des Begleitausschusses teilnehmen. Die Zahlstelle war für die finanzielle Abwicklung des Programms zuständig. Zu den Aufgaben der Zahlstelle zählten insbesondere die Stellung von Zahlungsanträgen an die Europäische Kommission, die Entgegennahme von EFRE-Mitteln (die seitens der Kommission an die Zahlstelle überwiesen werden) und die Auszahlung dieser Mittel an die Projektträger. Die Aufgaben der Zahlstelle wurden ebenfalls vom Amt der Salzburger Landesregierung wahrgenommen. Die Refundierung der EFRE-Mittel durch die Zahlstelle erfolgte ausschließlich auf Grundlage von tatsächlich getätigte Ausgaben, die in der Regel durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachzuweisen waren. Die Überprüfung dieser Ausgaben war Aufgabe der "First Level Control (FLC) Stelle ". Die FLC wurde für jeden Projektpartner durchgeführt.
Projekte konnten im Rahmen von Calls for Projects eingereicht werden. Im Programm INTERREG IIIB ALPENRAUM fanden fünf Calls statt. Insgesamt wurden 58 Projekte genehmigt und umgesetzt:
In Summe waren 665 Projektpartner (Ministerien, Bundesländer, andere öffentliche wie auch private Institutionen) an diesen 58 Projekten beteiligt.
Informationen zu Projekten mit österreichischer Beteiligung finden Sie in der ÖROK-Projektdatenbank.
Die Halbzeitbewertung oder "mid-term-evaluation" ist ein Instrument zur Verbesserung der Qualität und Relevanz der Programmplanung. Sie bietet die Möglichkeit zu erkennen, ob eine Neuprogrammierung erforderlich ist, um die ursprünglichen Zielvorgaben zu erreichen. Ausgangspunkt der Halbzeitbewertung sind die Ex-ante-Bewertung und das verabschiedete Programm der Gemeinschaftsinitiative sowie die Ergänzung zur Programmplanung. Ziel der Halbzeitbewertung ist es, die ersten Outputs zu beurteilen und Empfehlungen für Änderungen zu formulieren, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Interventionsziele erreicht werden. Die Ergebnisse der Halbzeitbewertung können hier nachgelesen werden.
Das Update zur Mid-Term-Evaluierung steht hier zum Download bereit.
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