Das INTERREG IIIB-Programm CADSES zielte insbesondere darauf ab, die räumliche Integration und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu erhöhen, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beizutragen, die Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes und eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten sowie für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zu sorgen.
Unter den insgesamt 13 Kooperationsräumen von INTERREG IIIB war der CADSES-Raum der mit Abstand größte und komplexeste. Nicht weniger als 18 Staaten umfasste das Gebiet, das „alte“ EU-Mitgliedsländer, Staaten der Erweiterungsrunden von 2004 und 2007 sowie Staaten mit Kandidaten-, Beitritts- und Nachbarschaftsstatus zusammenführte.
Kooperationsraum CADSES 2000-2006
Das Programmdokument für den CADSES-Raum wurde von einer gemeinsamen technischen Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertretern der nationalen Sekretariate der Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten) erstellt. Im März 2001 wurde es bei der Europäischen Kommission eingereicht, am 22. Dezember 2001 genehmigt. Im Laufe der Programmumsetzung wurde es mehrmals überarbeitet und aktualisiert. Als Ergänzung dazu gab es das Programme Complement, in dem weitere wichtige Informationen enthalten waren.
Am INTERREG IIIB-Programm "CADSES" beteiligten sich insgesamt 18 Staaten, davon 9 EU-Mitgliedstaaten und 9 Nicht-Mitgliedstaaten.
EU-Mitgliedstaaten:
Nicht-Mitgliedstaaten:
Das Programm hatte ein Gesamtvolumen von rund 279 Mio €, mit einem (indikativen) österreichischen Anteil von 45,2 Mio. Euro. Die EU-Kofinanzierung betrug maximal 50 % (für die "neuen" Mitgliedstaaten Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn maximal 75 %), die restlichen Mittel mussten aus (öffentlichen und/oder privaten) nationalen Mitteln finanziert werden.
Nicht-Mitgliedstaaten/Drittstaaten konnten ihre ergänzenden Finanzierungen aus nationalen Mitteln oder den entsprechenden EU-Programmen (z.B. Phare, Ispa, Sapard, Cards, Tacis) aufbringen.
Priorität | Summe | öffentliche Ausgaben EFRE | öffentliche Ausgaben national | private Mittel |
1. Raumentwicklung | 96.248.093 | 55.525.872 | 38.978.568 | 1.743.653 |
2. Transportsysteme | 50.229.447 | 29.003.684 | 20.317.132 | 908.631 |
3. Landschaft, Natur-/Kulturerbe | 47.241.965 | 27.274.248 | 19.112.904 | 854.813 |
4. Umweltschutz | 66.109.579 | 38.149.124 | 26.763.324 | 1.197.131 |
5. Technische Hilfe | 19.202.954 | 11.286.786 | 7.916.168 | 0 |
Summe | 279.032.038 | 161.239.714 | 113.088.096 | 4.704.228 |
Länderübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Raumentwicklungspolitik wurde in der Vergangenheit immer bedeutender. Gründe dafür waren die europäische Integration, die Internationalisierung der Wirtschaft und die EU-Erweiterung, welche die gegenseitigen Abhängigkeiten und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Ländern und Regionen erhöhten. Daher konnten wichtige Fragestellungen und Herausforderungen in der Raumentwicklung nur mehr in europäischen Großregionen (transnational) sinnvoll bearbeitet werden.
Mit der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIB CADSES beabsichtigte die EU in der Programmplanungsperiode 2000-2006, diese transnationalen Kooperationen zur Raumentwicklung im CADSES-Raum gezielt zu unterstützen. Der ausgewiesene Programmraum umfasste 18 Staaten, davon 9 EU-Mitgliedstaaten und 9 Drittstaaten. Österreich ist mit allen neun Bundesländern im INTERREG-IIIB-Programm CADSES beteiligt gewesen.
Das Programm zielte darauf ab
Diese Ziele sollten durch die Umsetzung von transnationalen Projekten (d.h. mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen Partnerstaaten) in vier Prioritäten erreicht werden. Um diese Prioritäten gezielt verfolgen zu können, definierten die Partnerstaaten eine Reihe von Maßnahmen, die für die Umsetzung des Programms den Rahmen bildeten:
Das Programmdokument Community Initiative Programme (CIP), gab einen Überblick über den Kooperationsraum, die Programmprioritäten, die Managementstrukturen wie auch die finanzielle Ausstattung des CADSES-Programms 2000-2006.
Die Programmabwicklung erfolgte durch gemeinsame Strukturen: die Verwaltungsbehörde und das gemeinsame technische Sekretariat. Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde umfassten im Wesentlichen die Verantwortung für die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Umsetzung des Programms gegenüber der EU und den Partnerstaaten. Dies beinhaltete den Abschluss sämtlicher Verträge über die Projektförderung, den Aufbau eines Monitoring-Systems und die Finanzkontrolle. Die Funktion der Verwaltungsbehörde hat das Ministry of Public Works (Rom) wahrgenommen. Das gemeinsame technische Sekretariat hat die Verwaltungsbehörde in den administrativen Aufgaben unterstützt und war den Projektträgern bei der Projekteinreichung, der Projektdokumentation und bei der Partnersuche behilflich. Die Funktion des National Contact Point für Österreich wurde von der Österreichischen Raumordnungskonferenz wahrgenommen. Der Lenkungsausschuss hatte die Aufgabe, die Förderfähigkeit von Projekten zu prüfen und die Projekte zu beschließen. Ihm oblag auch die Festlegung der "Calls for projects", die Koordination mit anderen Programmen und Politiken der EU sowie die Aufsicht über die Verwaltungsbehörde. Mitglieder des Lenkungsausschusses waren u.a. je zwei Vertreter (von nationaler wie auch regionaler Ebene) der Partnerstaaten. Ein Vertreter der Europäischen Kommission konnte als Beobachter den Sitzungen des Lenkungsausschusses beiwohnen. Der Begleitausschuss überwachte die Durchführung des Programms, bestätigte die Ergänzung zur Programmplanung, genehmigte die Projektauswahlkriterien und die Änderungsanträge des Programms. Der Begleitausschuss bestand aus 2-3 Vertretern eines Partnerstaates, die sowohl von nationaler als auch regionaler Ebene entsendet wurden. Vertreter der Europäischen Kommission konnten in beratender Funktion an den Sitzungen des Begleitausschusses teilnehmen. Die Zahlstelle war für die finanzielle Abwicklung des Programms zuständig. Zu den Aufgaben der Zahlstelle zählten insbesondere die Übermittlung von Zahlungsanträgen an die Europäische Kommission, die Entgegennahme von EFRE-Mitteln (die seitens der Kommission an die Zahlstelle überwiesen wurden) und die Auszahlung dieser Mittel an die Projektträger. Die Aufgaben der Zahlstelle wurden ebenfalls vom Ministry of Public Works (Rom) wahrgenommen. Die Refundierung der EFRE-Mittel durch die Zahlstelle erfolgte ausschließlich auf Grundlage von tatsächlich getätigte Ausgaben, die in der Regel durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachzuweisen waren. Die Überprüfung dieser Ausgaben war Aufgabe der "First Level Control (FLC) Stellen ". Die FLC wurde für jeden Projektpartner durchgeführt.
Projekte konnten im Rahmen von "Calls for projects" eingereicht werden. Im Programm INTERREG IIIB CADSES fanden vier Calls statt. Insgesamt wurden 134 Projekte genehmigt und umgesetzt:
In Summe waren 1.598 Projektpartner (Ministerien, Bundesländer, andere öffentliche wie auch private Institutionen) an diesen 134 Projekten beteiligt.
Informationen zu Projekten mit österreichischer Beteiligung finden Sie in der ÖROK-Projektdatenbank.
Die Halbzeitbewertung oder "mid-term-evaluation" ist ein Instrument zur Verbesserung der Qualität und Relevanz der Programmplanung. Sie bietet die Möglichkeit zu erkennen, ob eine Neuprogrammierung erforderlich ist, um die ursprünglichen Zielvorgaben zu erreichen. Ausgangspunkt der Halbzeitbewertung sind die Ex-ante-Bewertung und das verabschiedete Programm der Gemeinschaftsinitiative sowie die Ergänzung zur Programmplanung. Ziel der Halbzeitbewertung ist es, die ersten Outputs zu beurteilen und Empfehlungen für Änderungen zu formulieren, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Interventionsziele erreicht werden. Die Ergebnisse der Halbzeitbewertung können hier nachgelesen werden