Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ – ESF

Neben den Bundesländerprogrammen wurde auch ein Österreich-weites Operationelles Programm „Beschäftigung“ (Ziel 2 Österreich 2007-2013) erstellt, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird.

Für den Zeitraum 2007-2013 stehen in Österreich rund 472 Millionen Euro an ESF-Mittel zur Verfügung. Damit werden Maßnahmen zu Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Integration, lebenslanges Lernen und die Territorialen Beschäftigungspakte gefördert.
 
Verwaltungsbehörde für das Operationelle Programm ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Die Begleitung der Programmumsetzung erfolgt durch einen Begleitausschuss.

Im operationellen Programm für Österreich werden die Fördermittel des ESF zur besseren Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen eingesetzt, um österreichische Unternehmen bei der Anpassung an den wirtschaftlichen Wandel und bei der besseren Bewältigung der Herausforderungen von Globalisierung und Überalterung zu unterstützen. Das ESF-Programm soll auch bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben helfen und somit die soziale Eingliederung fördern. Ein wichtiges Ziel ist auch die bessere Integration von arbeitsmarktfernen Personen.

ESF-Prioritätsachsen in Österreich

Ein Maßnahmenpaket soll diese Ziele verwirklichen, einschließlich umfassende Beratung und Weiterbildung zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen. Ältere ArbeitnehmerInnen und Frauen sowie auch andere benachteiligte Gruppen werden dabei unterstützt, ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern. Außerdem wird Berufsberatung und Hilfe bei der Stellensuche angeboten. Eine Reihe von Maßnahmen im Schulbereich sowie in der berufsbezogenen Weiterbildung soll dazu beitragen, das Qualifizierungsniveau zu erhöhen.

Prioritätsachse 1: Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und Unternehmen

Um die Leistungsfähigkeit Österreichs auch in Zukunft zu erhalten, wird dieser Schwerpunkt dabei helfen, den wirtschaftlichen Wandel besser zu bewältigen sowie die Potenziale älterer Menschen verstärkt zu nutzen. Spezifische Ziele sind die Verbesserung der Personalplanung und Personalentwicklung in Unternehmen, sowie die Stabilisierung und Verbesserung der beruflichen Situation von älteren und gering qualifizierten Beschäftigten sowie von WiedereinsteigerInnen.

Prioritätsachse 2: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Hauptziel ist hier die dauerhafte Integration der von Arbeitslosigkeit betroffenen Zielgruppen in den Regelarbeitsmarkt. Insbesondere ältere und niedrig qualifizierte Personen sowie benachteiligte Gruppen, wie etwa MigrantInnen und Frauen, die in das Berufsleben zurückkehren möchten, sollen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.
 
Prioritätsachse 3: Integration

Vorrangige Ziele dieses Schwerpunkts sind die berufliche Eingliederung und die Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie die Schaffung von Chancengleichheit im weitesten Sinne. Ein weiteres Ziel ist die Integration von arbeitsmarktfernen und sozial benachteiligten Personen in stabile Beschäftigungsverhältnisse.

Prioritätsachse 4: Lebensbegleitendes Lernen

Dieser Schwerpunkt beinhaltet die Verbesserung des Zugangs zu über die Pflichtschule hinausgehender Schulbildung, Erhöhung der Qualität im Bildungswesen, die Ermöglichung der Teilnahme an lebensbegleitendem Lernen für benachteiligte Erwachsene sowie Hilfe beim Studienabschluss für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten. Spezifische Zielsetzungen bestehen zudem in der Vermittlung von Basisqualifikationen, der Verbesserung der Deutschkenntnisse von MigrantInnenkindern, der Flexibilisierung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen sowie der Einführung von Qualitätsstandards in der Erwachsenenbildung.

Prioritätsachse 5: Territoriale Beschäftigungspakte

Verbesserte Koordination auf regionaler und lokaler Ebene im Rahmen von Territorialen Beschäftigungspakten soll zur Erreichung der beschäftigungspolitischen Ziele beitragen. Dadurch wird die Integration von arbeitsmarktfernen Gruppen gefördert. Regionale und lokale Partnerschaften ermöglichen es, arbeitspolitische Probleme besser zu erkennen und eine integrierte Strategie zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht. Auf diese Weise werden beschäftigungswirksame Aktionen, insbesondere für arbeitsmarktferne Personen, besser und wirksamer integriert und koordiniert.

Mit Februar 2011 ist ein Zwischenbericht zur Umsetzung der Territorialen Beschäftigungspakte verfügbar. Der Bericht kann hier abgerufen werden.  

Weitere Informationen sind unter http://www.esf.at abrufbar.

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