In Österreich wurde der STRAT.AT 2007-2013, wie der „Nationale Strategische Rahmenplan“ genannt wird, im Rahmen der ÖROK erstellt und am 31. Oktober 2006 offiziell bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Entscheidung zur Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgte am 4. April 2007.
Bei der Erarbeitung wurde besonderes Augenmerk auf die Gestaltung des breit angelegten Prozesses gelegt, wurde der STRAT.AT doch zeitgleich mit komplementären Prozessen auf europäischer und nationaler Ebene erstellt, wie beispielsweise die oben erwähnten Strategischen Kohäsionsleitlinien, die Europäische Beschäftigungsstrategie, oder auf nationaler Ebene das Österreichische Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung, das Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK) 2001, die Vorgaben der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie, oder bestehende beziehungsweise in Ausarbeitung befindliche Entwicklungsleitbilder/-strategien der Länder.
Begleitend wurde eine Ex-ante-Evaluierung sowie - gemäß Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 - eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.
Inhaltlich bildet der STRAT.AT den Rahmen für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sowie für das Ziel „Konvergenz/Phasing Out“ Burgenland. Der Nationale Strategische Rahmenplan ist formale Voraussetzung für die Genehmigung dieser Programme durch die Europäische Kommission. Der STRAT.AT beinhaltet auch die gemeinsamen Grundlagen für die Strategie sowie die Schnittstellen zu Priorität 3 (= Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum) des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007–2013. Weiters wird auf das Ziel „Territoriale Kooperation“ Bezug genommen.
An dieser Stelle werden der interessierten Öffentlichkeit der STRAT.AT in der von der ÖROK beschlossenen und von der Europäischen Kommission genehmigten Fassung sowie entsprechende ergänzende Dokumente zugänglich gemacht.