Dem verstärkten strategischen Ansatz der Periode 2007 – 2013 entsprechend, sieht die „Allgemeine Strukturfonds-Verordnung“ (1083/2006) im Artikel 25 die Etablierung von „Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“ vor, die den inhaltlichen Rahmen für die sogenannten „Nationalen Strategischen Rahmenpläne“ abstecken.