Das Alpenraumprogramm wird in der Förderperiode 2014-2020 fortgesetzt. Der Kooperationsraum bleibt gleich und umfasst somit weiterhin Regionen in Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien, Österreich sowie Schweiz und Liechtenstein. Auch die Verwaltungsstrukturen sind unverändert: Die Verwaltungsbehörde (MA) wird beim Land Salzburg, das Gemeinsame Sekretariat (JS) in München angesiedelt sein. Unterstützt werden sie durch das bereits bewährte Netzwerk von Contact Points.
Das "Cooperation Programme" (CP) wurde am 23. Juli 2014 bei der EK eingereicht. Das Programm wurde am 17. Dezember 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt, eine revidierte Version 2 wurde am 19. März 2020 genehmigt.
Ziele, Prioritäten und Charakteristika des Programms
Informationen zu Programmbudget und Kofinanzierung
Welche Stellen sind in das Programm involviert?
Wie komme ich zu einem Projekt?
Die Projektgenehmigungen im Alpenraumprogramm sind abgeschlossen. Daher wurde die Broschüre "Alpine cooperation stories" aktualisiert und umfasst nun alle 64 Projekte des Alpenraumprogramms und deren Synergien zu den Action Groups der EU-Strategie für den Alpenraum.
Das neue Alpenraumprogramm 2014-2020 ist das Ergebnis eines ganzheitlichen, umfassenden Dialogprozesses. Von Mitte 2011 bis Mitte 2013 setzte das Alpenraumprogramm ein Projekt zur Festlegung der mittel- und langfristigen Strategien und zu den Prioritäten für den Alpenraum um. In zwei Jahren intensiven Expertenaustauschs und einer umfassenden Konsultation der alpinen Stakeholder wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen. Diese bildeten die Grundlage zur Festlegung der Förderschwerpunkte des Programmes 2014-2020 als auch seiner Rolle im Hinblick auf die makroregionale Strategie für den Alpenraum, die in Ausarbeitung ist.
Generell zielt das Alpenraumprogramm darauf ab, folgende Funktionen zu erfüllen:
Das neue Alpenraumprogramm ist die Antwort auf den Bedarf nach Kooperation, Koordination, integrierter territorialen Entwicklung im Alpenraum. Es bietet den Rahmen, um Ideen, Pläne und Strategie zu entwickeln, zu testen, umzusetzen und zu vergleichen. In dieser Förderperiode steht die Ergebnisorientierung noch mehr im Vordergrund.
Das Alpenraumprogramm wird entlang der folgenden Prioritäten umgesetzt:
Jeder Priorität sind spezifische Ziele sowie indikative Aktivitäten bzw. Maßnahmen zugeordnet, die dazu beitragen sollen die definierten Programmziele zu erreichen. Zur Messung der Ergebnisse wurden dazu Ergebnis- und Outputindikatioren festgelegt. Da der Erfolg des Programms ist langfristig gesehen von den Projektaktivitäten abhängig. Daher müssen alle Projekte zu den übergeordneten Zielen des Programmes beitragen, konkreter die Outputs, Ergebnisse und Zielsetzung der Projekte müssen zur Umsetzung des Programms beitragen!
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick zu den spezifischen Zielen.
Die detaillierte Ausführung ist im Cooperation Programme zu finden.
Für die Periode 2014-2020 beläuft sich das gesamte Programmvolumen auf rund 140 Mio. EURO, wovon 116,6 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) bereitgestellt werden. Der Differenzbetrag muss in den sieben Programmstaaten aufgebracht werden. Wie dies geschieht ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Die Kofinanzierung für Projekte aus dem Programm kann bis zu 85 Prozent betragen. Neu im Vergleich zur Vorperiode ist, dass dazu neben öffentlichen auch private Eigenmittel gefördert werden können, einzige Ausnahme ist dabei die Übernahme der Lead Partnerschaft. Diese ist öffentlichen Partnern vorbehalten.
Nährere Information dazu kann dem entsprechenden Fact Sheet 1.3 "funding principle" auf der Programmwebseite www.alpine-space.org entnommen werden.
Neben den 4 thematischen Prioritäten gibt es eine fünfte Priorität, die Technische Hilfe. Damit werden Strukturen und Aktivitäten zur Unterstützung der Programmabwicklung finanziert.
Aufteilung der EFRE-Mittel nach thematischen Prioritäten in Millionen Euro:
Die Projektinteressenten und -träger können auf bewährte Ansprechpartner zurückgreifen, da die zentralen Programmfunktionen durch die bisher betrauten Stellen weitergeführt werden: Das Land Salzburg trägt zum dritten Mal als Verwaltungsbehörde die Gesamtverantwortung für das Programm und auch im Gemeinsamen Sekretariat in München und bei den nationalen Kontaktstellen in den sieben Partnerstaaten stehen erfahrene und gut vernetzte Kollegen zur Verfügung.
Untenstehend sind die Programmstellen des Alpenraumprogramms inklusive Kontaktdaten aufgelistet. Durch Anklicken bekommen Sie nähere Informationen.
Die Verwaltungsbehörde ist beim Amt der Salzburger Landesregierung angesiedelt
Amt der Salzburger Landesregierung, Abt. 1/01
Südtiroler Platz 11
5010 Salzburg
Österreich
Tel. +43 662 8042 3789
Das Gemeinsame Sekretariat (JS) unterstützt die Verwaltungsbehörde in den administrativen Aufgaben. Zu Beginn der Förderperiode war das Gemeinsame Sektretariat in München stationiert. Mit 2021 erfolgte die Übersiedlung des Gemeinsamen Sekretariats nach Salzburg.
www.alpine-space.org
js@alpine-space.eu
Die Verwaltungsbehörde und das Gemeinsame Sekretariat werden durch das Netzwerk nationaler Kontaktstellen unterstützt. In Österreich wird die nationale Kontaktstelle für alle betreuten Programme mit NCP (National Contact Point) abgekürzt.
National Contact Point bei der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK)
Fleischmarkt 1 (2. Stock)
1010 Wien
Österreich
Kontakt:
DI Martina Bach
Tel: + 43 (0) 1 53 53 444-22
E-Mail: bach@oerok.gv.at
Der transnationale Programmausschuss (mitunter auch Begleitausschuss genannt) hat die Aufgabe, die Förderfähigkeit von Projekten zu prüfen und zu beschließen. Ihm obliegt auch die Festlegung der Bedingungen zu den Calls for Project Propoals, die Koordination mit anderen Programmen und Politiken der EU sowie die Aufsicht über die Verwaltungsbehörde. Mitglieder des Programmausschusses sind 2-3 VertreterInnen pro Partnerstaat, zumeist von nationaler wie auch regionaler Ebene.
Der Programmausschuss hat auch die Möglichkeit Unterausschüsse einzusetzen. Für die Unterstützung im Zuge des ersten Call for Projects wurde zum Beispiel eine solche "Task Force" eingerichtet.
Dipl.-Ing. Martina BACH
Tel.: +43 (1) 53 53 444 - 22
E-mail: bach(at)oerok.gv.at
letzte Aktualisierung: 2. Juni 2020
Fleischmarkt 1
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 5353444
Fax: +43 1 5353444-54