Jeder Projektpartner muss sich seine im Projekt angefallenen Kosten regelmäßig (halbjährlich) von seiner <link>Finanzprüfstelle (FLC - First Level Control) bestätigen lassen.
Das von der Prüfstelle ausgestellte Zertifikat (Certification of Expenditure) geht an den Lead Partner, der dieses von allen Partnern sammelt und dann einreicht (gemeinsam mit dem Aktivitätsbericht/Progress Report, mehr dazu auf der Seite <link>Projektumsetzung).
Es gilt somit das Prinzip der Vorfinanzierung. Vom Zeitpunkt der Ausgabe bis zum Eintreffen der Förderung (85% der Ausgabe) beim Projektpartner (via Lead Partner) kann somit mitunter bis zu ein Jahr verstreichen!
Die Auslagerung von Projektaktivitäten an "Externe Experten" (im Rahmen der entsprechenden Kostenkategorie) ist möglich, sowohl für inhaltliche als auch für administrative Aufgaben (z.B. Projektmanagement).
Dabei sind in jedem Fall vergaberechtliche Bestimmungen einzuhalten, für österreichische Projektpartner das Bundesvergabegesetz 2006. Dies gilt auch für private Partner!
Weiters müssen alle Rechnungen auf den Projektpartner lauten.
Siehe auch <link>Projektumsetzung
Siehe auch <link>Finanzprüfstelle
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