Projekteinreichung

Lead Partner Prinzip
Voraussetzung für eine Antragstellung ist neben der Bildung einer transnationalen Projektpartnerschaft die Nominierung eines Lead Partners. Dieser koordiniert die Projektentwicklung, kümmert sich um die Vollständigkeit des Antrags und reicht ihn beim dem transnationalen Sekretariat ein. Der Lead Partner trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt und ist für das Projektmanagement und für das Berichtswesen zuständig. Er ist alleiniger Ansprechpartner für das transnationale Programmsekretariat und alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde.


Partnerschaftsvertrag (Partnership Agreement)
Das Partnership Agreement wird zwischen den Projektpartnern geschlossen und

  • legt Rechte und Pflichten zwischen den Projektpartnern fest,
  • stellt die besonderen Aufgaben des Lead Partners heraus,
  • beinhaltet die von jedem Projektpartner umzusetzenden inhaltlichen   Aufgaben,
  • enthält alle Vertragspartner, somit alle teilnehmenden Projektpartner inklusive Lead Partner,
  • ist als ein Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung bereits bei Antragstellung einzureichen, um Verzögerungen beim Projektstart zu vermeiden.

Eine Mustervorlage wird vom Programm zur Verfügung gestellt.
Der Lead-Partner wie auch jeder andere Projektpartner wird durch eine Finanzprüfstelle geprüft.


Co-financing Statement
Projektpartner müssen 25% der Projektmittel national aufbringen (EFRE-Kofinanzierungssatz von 75%). Als Beweis, dass diese Mittel dem Projekt zur Verfügung stehen, muss jeder Projektträger schon bei Projekteinreichung ein „cofinancing statement“ übermitteln. (Application)