Zur eindeutigen Zuordnung der zuständigen öffentlichen Prüfstelle für alle anderen Begünstigten (das wären v.a. Private z.B. ohne öffentliche Finanzierung) ist die Übermittlung folgender Informationen notwendig:
Informationen zum Projektträger: Zur Identifikation der Einrichtung sind die entsprechenden Unterlagen aus denen die unten genannten Punkte eindeutig ersichtlich sind beizulegen (insbesondere bei Vereinen und privaten Rechtsträgern eine Kopie des Auszugs aus dem Firmenbuch, Vereinsregister oder sonstige Unterlagen).