In enger Abstimmung mit dem BKA IV/4 sowie den Verwaltungsbehörden wurde am 15. Oktober 2010 ein ÖROK-Seminar primär für die Verantwortlichen Förderstellen abgehalten. Als Hauptziele des Seminars sollten (i) ein einheitlicher Informationsstand zur Novelle der NFFR gewährleistet sowie (ii) mit den Förderstellen und Kontrollstellen die Anwendung der novellierten Regeln so gut wie möglich vorbereitet werden.
Präsentationsunterlagen:
Gemeinkostenpauschale (POLAK)
Einnahmenschaffende Projekte (HEINISCH)
Einnahmenschaffende Projekte Teil II (BRAUMANN)
Personalkosten (LEUTHNER-STUR)
Unternehmerlohn / Unbezahlte Arbeitsleistung
Seminarunterlagen:
Gemeinkosten
Personalkosten
Unternehmerlohn
Excel-Tabelle ad AP zu Art. 55
Die Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen der Programme der EU-Strukturfonds sind gemäß Art. 56 (4) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 auf nationaler Ebene festzulegen. In Österreich werden diese nationalen Förderfähigkeitsregeln (NFFR) von der Bescheinigungsbehörde im Einvernehmen mit den Verwaltungsbehörden und nach Anhörung der Prüfbehörde festgelegt .
Mit der Änderung des Artikels 7 der EFRE-Verordnung wurde den Mitgliedstaaten von Europäischer Ebene im Rahmen des „Recovery Packages“ die Möglichkeit der Berücksichtigung von pauschalen Kosten („Simplified Costs“) bei der Förderfähigkeit eröffnet. Die mit der Abwicklung und Kontrolle der aus dem EFRE kofinanzierten Strukturfonds-Programme in Österreich befassten Stellen waren sich von Anfang an einig, dass diese Möglichkeiten der Vereinfachung als wesentlicher Beitrag zu der von Österreich seit langem geforderten Vereinfachung der Strukturfondsabwicklung unbedingt genutzt werden soll.
Von den zuständigen (Förder-)Stellen des Bundes und der Länder wurden neben anderen Änderungen als Elemente zur Implementierung in Österreich Vorschläge für (i) eine Gemeinkostenpauschale, (ii) die Berücksichtigung von Personalkosten auf Basis von Standardeinheitskosten sowie (iii) einen Unternehmerlohn eingebracht.
Die Abstimmungen mit der Europäischen Kommission erfolgten vom April bis August 2010. Zur "Gemeinkostenpauschale" liegt ein positives Bestätigungsschreiben der Europäischen Kommission vom 9. Juli 2010 vor. Österreich ist damit unter den ersten Mitgliedstaaten, der ein von der Europäischen Kommission bestätigtes Modell zur Anwendung einer Gemeinkostenpauschale hat. Ebenfalls wurden die "Personalkosten auf Basis von Standardeinheitskosten" sowie der "Unternehmerlohn" schriftlich mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Das diesbezügliche Antwortschreiben der GD REGIO datiert vom 26. August 2010.
Die novellierten Nationalen Förderfähigkeitsregeln sind nach dem Herstellen des formalen Einvernehmens zwischen der Bescheinigungsbehörde und den Verwaltungsbehörden gemäß Art. 11 Abs. 2 der 15a-Vereinbarung mit 17. September 2010 in Kraft getreten.
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