Förderfähigkeit

Gemäß den Grundsätzen der EU-Strukturfonds ergänzen die Fonds Mittel und Interventionen der Mitgliedsstaaten bzw. der Regionen. Projekte werden finanziell also sowohl von EU-Ebene, als auch von nationaler Ebene (bzw. von den Projektpartnern selbst) getragen. Im "Strukturfondsjargon" spricht man hier von einer Kofinanzierung der Mittel.

Im Programm CENTRAL EUROPE können grundsätzlich die Mittel aller Projektpartner - unabhängig von deren rechtlichen Status (öffentlich oder privat) - kofinanziert werden. Im Gegensatz zu den Programmen SOUTH-EAST EUROPE, Alpine Space, INTERREG IVC und URBACT II sind in CENTRAL EUROPE also auch die Mittel privater Partner förderfähig. Dies ist jedoch nur bis zu einer Höchstgrenze möglich, die für jede Programmpriorität extra definiert ist. Für jede Priorität ist also festgelegt, wie viel der nationalen Mittel von öffentlichen Stellen und wie viel von privaten Partnern kommen soll. Diese Höchstgrenzen (pro Priorität und für die gesamte Programmperiode) sind aus der untenstehenden Tabelle ablesbar (Spalte D "National Private Funding").  

Mögliche Antragsteller

Entsprechend Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sind prinzipiell private, öffentliche und quasi-öffentliche Partner als Projektpartner, nicht-finanzierende Partner oder Subauftragnehmer zulässig, sofern sie allen relevanten Vorschriften auf Ebene der Europäischen Kommission und auf nationaler Ebene entsprechen (z.B. öffentliches Vergaberecht).

Der Begleitausschuss kann die Zulässigkeit von Projektpartnern an die Anforderungen jedes einzelnen Calls adaptieren. Das jeweils aktuelle Application Manual gibt Aufschluss über die spezifischen Erfordernisse.

Für die Ermittlung des rechtlichen Status eines Projektpartners, d.h. für die Festlegung wann ein Partner öffentlich, quasi-öffentlich oder privat ist, siehe Leitfaden Projektpartnerstatus.  

Zeitliche Förderfähigkeit von Kosten

Förderfähig sind grundsätzlich nur Kosten, die innerhalb der Projektlaufzeit bzw. Projektumsetzung anfallen. Die Projektlaufzeit ist im Projektantrag vom Projektantragsteller festzulegen und wird nach der Projektgenehmigung im Fördervertrag festgehalten.

Kosten, die für die Planung und Vorbereitung des Projektes anfallen, sind bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro förderfähig, allerdings können diese Kosten nur von genehmigten Projekten geltend gemacht werden.

Höhe der EU-Kofinanzierung

Die Kofinanzierungsrate, also der Prozentsatz mit dem nationale Mittel mit EFRE-Mitteln kofinanziert werden, ist im Programm CENTRAL EUROPE davon abhängig, aus welchem Mitgliedstaat der Projektpartner stammt. 

  • Für Projektpartner aus den "neuen" Mitgliedsstaaten (Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn und Slowenien) gilt ein maximaler EFRE-Kofinanzierungssatz von 85 %.
  • Projektpartner aus den "alten" Mitgliedsstaaten (Deutschland, Österreich, Italien) werden mit max. 75 % aus dem EFRE unterstützt.

Diese Unterscheidung wird von der Allgemeinen Strukturfondsverordnung abgeleitet, wonach Mitgliedsstaaten mit einem, im Vergleich zum EU-Durchschnitt niedrigen Bruttoinlandsprodukt, von höheren Kofinanzierungsraten profitieren können. In einem Projekt können also unterschiedliche EFRE-Kofinanzierungsraten zur Anwendung kommen.

Für österreichische Projektpartner gilt somit ein EFRE-Kofinanzierungssatz von max. 75 %. Die restlichen 25 % der Mittel müssen national aufgebracht werden - aus öffentlichen oder privaten Mitteln. Da es in Österreich - im Unterschied zu manchen anderen Ländern (z.B. Italien) keinen zentralen Topf für die nationale Kofinanzierung gibt, muss diese von den einzelnen Projektpartnern selbst eingebracht werden.