Geografische Flexibilität

Bei Aspekten, deren Wirkungen über die Programmgrenzen hinaus reichen und die eine möglichst räumliche ausgedehnte Bearbeitung erfordern (z.B. Verkehr, Klimawandel), können im Rahmen von SOUTH-EAST EUROPE Projekten auch Aktivitäten/Partner außerhalb der teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten durch EFRE-Mittel gefördert werden. Der Mehrwert dieser Kooperation muss im Rahmen der Antragsstellung besonders dargestellt werden.

10% Flexibilitätsregel: Zur Finanzierung von Projektausgaben, welche in Nicht-EU-Staaten getätigt werden, bis zu 10% des EFRE-Projektbudgets, sofern diese innerhalb des Programmraums eingesetzt werden und dem Programmraum zugute kommen.
(!!! Ein Partner, der IPA-Mittel erhält, kann die 10% flexibility rule nicht gleichzeitig in Anspruch nehmen – keine Doppelförderung!!!) 

20% Flexibilitätsregel: Zur Finanzierung von in einem Projekt involvierten Partnern außerhalb des Kooperationsraums, bis zu 20% des EFRE-Projektbudgets, sofern diese dem Programmraum zugute kommen.

 

!!! ACHTUNG: Den Fonds, wie auch der geografischen Flexibilität in der Anwendung von EFRE-Mitteln kommt im Zuge der einzelnen Calls for Project Proposals unterschiedliche Bedeutung zu!!!