URBACT III | Programm Management

Untenstehend sind die Programmstellen des Programms Urbact aufgelistet. Durch Anklicken bekommen Sie nähere Informationen.

Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde ist beim Commissariat Général à l'Egalité des Territoires (CGET) angesiedelt und ist dafür verantwortlich, dass das Programm ordnungsgemäß abgewickelt wird.

Gemeinsames Sekretariat

URBACT Secretariat

20, avenue de Ségur
75007 Paris
France
Tel: + 33 1 85 58 61 87

www.urbact.eu/secretariat

National URBACT Points (NUP)

Bei der Kommunikation sind die Nationalen URBACT-Informationsstellen („National URBACT Points“) ein wichtiger Ansprechpartner. Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. mit Sitz in Berlin und Brüssel übernimmt diese Rolle für Deutschland und Österreich. Er arbeitet dabei mit der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz zusammen, die Ansprechpartner für österreichische Städte ist. Dies geschieht in Abstimmung mit dem URBACT-Sekretariat, dem deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundeskanzleramt Österreich. weiter zur deutschsprachigen Unterseite auf der URBACT Homepage

Monitoring Committee (Begleitausschuss)

Der Begleitausschuss hat die Aufgabe, die Förderfähigkeit von Projekten zu prüfen und zu beschließen. Ihm obliegt auch die Festlegung der Bedingungen zu den Calls for Project Propoals, die Koordination mit anderen Programmen und Politiken der EU sowie die Aufsicht über die Verwaltungsbehörde. Mitglieder des Programmausschusses sind 2-3 Vertreter pro Partnerstaat, zumeist von nationaler wie auch regionaler Ebene.

Der Programmausschuss hat auch die Möglichkeit Unterausschüsse oder Arbeitsgruppen einzusetzen.