Verbunden mit der Zielsetzung der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ist auch der Ansatz, insgesamt die strategische Ausrichtung und Kohärenz der EU-Regionalpolitik zu erhöhen. Dazu wurden als Orientierungsrahmen auf EU-Ebene vom Rat im Oktober 2006 die sogenannten „Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“ verabschiedet. Diese bilden den Orientierungsrahmen für diese Politik, stellen die Grundlage für den von jedem Staat zu erstellenden „Nationalen Strategischen Rahmenplan“ sowie die für jedes Ziel vorzulegenden „Operationellen Programme“ dar und sollen die Umsetzung der gemeinschaftlichen Prioritäten sicherstellen.
Die „strategischen Kohäsionsleitlinien“ und der „Nationale Strategische Rahmenplan“ (für Österreich: STRAT.AT) zusammen bilden das in der Allgemeinen Strukturfondsverordnung so genannte „Strategische Kohäsionskonzept“.
Neben den sektoralen Schwerpunktsetzungen „nachhaltiges Wachstum“, „Innovation“ und „Beschäftigung“ heben die „Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“ ausdrücklich den territorialen, das heißt räumlichen Aspekt der Kohäsionspolitik hervor. Dies bedeutet, dass im Zuge der Programmierung bestimmten Raumtypen besondere Beachtung beizumessen war – den Städten und deren spezifischen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung.
Folgende Grundsätze und Prioritäten sind in den Leitlinien festgehalten:
Abgeleitet von diesen strategischen Überlegungen gibt es in der Periode 2007-2013 drei kohäsionspolitische Ziele: