Verwaltungsbehörde

Managing Authority (MA)

Die Verwaltungsbehörde  ist für die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Umsetzung des Programms gegenüber der EU und den Partnerstaaten verantwortlich.

Dies beinhaltet den Abschluss sämtlicher Verträge über die Projektförderung durch EU-Mittel, den Aufbau eines Monitoring-Systems und die Finanzkontrolle. Die Verwaltungsbehörde ist somit erster Ansprechpartner für die EU und die beteiligten Partnerstaaten sowie Vertragspartner für die Projektträger.

Kontaktdaten der Verwaltungsbehörde